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Schwaben: Polizei überprüft Maskenpflicht im ÖPNV

Am gestrigen Donnerstag, 13. August 2020, fanden im Rahmen der bayernweiten Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr zahlreiche Kontrollen in Nordschwaben statt. 140 Beamte des Polizeipräsidiums Schwaben Nord waren am Donnerstag an der Kontrollaktion
beteiligt. Insgesamt mussten 680 Personen von den Einsatzkräften wegen eines Verstoßes gegen die Maskenpflicht beanstandet werden. Über die Hälfte der Verstöße fanden sich dabei im Stadtgebiet Augsburg. Auch in den Landkreisen Augsburg, Aichach Friedberg- Dillingen und Donau-Ries wurden Verstöße festgestellt (jeweils zwischen 14 – 50 Verstöße). In zahlreichen Gesprächen wurden Bürgerinnen und Bürger auf den
genauen Umfang der Maskenpflicht sowie die richtige Trageweise der Mund-Nasen Bedeckung hingewiesen. 6 Anzeigen wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz wurden aufgenommen.
Insgesamt wurde eine gute Umsetzung der Maskenpflicht durch die nordschwäbische Bevölkerung festgestellt.
Maskenpflicht an Haltestellen:
660 zu beanstandende Personen hielten sich dabei an Haltestellen auf, ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Oft waren sich die Angetroffenen nicht darüber bewusst, dass die Maskenpflicht bereits an der Haltestelle besteht. Viele
waren fälschlicherweise davon überzeugt, dass eine Maske bei Einhaltung eines ausreichenden Abstands zu anderen Personen nicht getragen werden muss.
Nachdem sich die Kontrollierten in einem Gespräch mit den Beamten einsichtig zeigten und ihre mitgeführte Mund-Nasen-Bedeckung anlegten, blieb es in den meisten Fällen
bei einer mündlichen Verwarnung.
Mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen muss jedoch ein 15- Jähriger aus dem Landkreis Augsburg. Der Jugendliche befand sich am Donnerstagabend mit mehreren Freunden an einer Haltestelle in Gersthofen. Dabei
hatte keiner der jungen Leute eine Maske angelegt. Die Gruppe wurde von den Beamten auf die Maskenpflicht an Haltestellen hingewiesen und mündlich verwarnt, woraufhin sie ihre Mund-Nasen-Bedeckungen ordnungsgemäß anlegten. Als
Einsatzkräfte wenige Minuten später erneut an der Gruppe vorbei kamen, hatte der 15- Jährige seine Maske bereits wieder abgenommen und in der Hand getragen, woraufhin eine Anzeige aufgenommen wurde.
Maskenpflicht in Verkehrsmitteln:
In den Verkehrsmitteln selbst, wurden kaum Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Manchmal war ein Hinweis auf die richtige Trageweise der Mund-Nasen Bedeckung nötig, in diesen Fällen blieb es bei einer mündlichen Verwarnung.
Personen, welche im Verkehrsmittel überhaupt keine Maske trugen, waren die Ausnahme. So zum Beispiel ein 24-jähriger Fahrgast gegen 20:00 Uhr in der Augsburger Innenstadt. Der in Augsburg Wohnhafte hatte in der Straßenbahn Linie 4
keine Maske angelegt und gab an, von einer Maskenpflicht nicht gewusst zu haben.
Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Polizei Nordschwaben appelliert auch über den Aktionstag hinaus an die Bürgerinnen und Bürger, die Maskenpflicht weiterhin zu beachten. Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen werden weiterhin durchgeführt.