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Region: So geht es mit den Corona-Regeln weiter

In Bayern bleibt es bis zum 2. April bei den bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und bei der Maskenpflicht auch in Schulen oder im Handel – mit einer Ausnahme: In Grund- und Förderschulen entfällt die Maskenpflicht im Unterricht ab kommenden Montag (21.3.), eine Woche später (ab dem 28.3.) auch in den 5. und 6. Klassen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend mitteilte. Der Freistaat nutzt damit – außer eben bei den Grundschülern und in den 5. und 6. Klassen – eine Übergangsfrist für viele bestehende Corona-Regeln aus, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehen ist. Im Handel und anderswo gilt bei Maskenpflicht auch weiterhin der Standard FFP2.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sollen an diesem Wochenende eigentlich bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen auslaufen. Bleiben sollen nur Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken, im Nah- und Fernverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können allerdings eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen. Und: Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder per Landtagsbeschluss wieder strengere Regeln einführen – wobei viele der bislang möglichen Maßnahmen dann ausgeschlossen sind.

Mit der Abschaffung der Maskenpflicht zunächst an Grundschulen setzten sich die Freien Wähler nunmehr gegenüber der CSU durch, die dies zuletzt noch abgelehnt hatte. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) begründete die Entscheidung damit, dass es an den Grundschulen PCR-Pool-Tests gebe und künftig auch in den 5. und 6. Klassen. Zudem belaste das Maskentragen die Kleinsten ganz besonders.

Klar ist nach dem bayerischen Kabinettsbeschluss nun, dass es bis zum 2. April bei den bisher gültigen Zugangsbeschränkungen (nur für Geimpfte/Genesene/Getestete) bleibt, also etwa 2G im Freizeitbereich, 2G plus in Discos oder 3G in Gaststätten, Hotels und Hochschulen. Sowohl in Schulen als auch in Kitas bleibt es bei der Testpflicht.

Sollte das neue Infektionsschutzgesetz in Berlin in dieser Woche wie bisher vorgesehen beschlossen werden, entfallen auch in Bayern ab dem 19. März etwa Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das bisherige Verbot von Volksfesten und Jahresmärkten und das Verbot, auf öffentlichen Plätzen zu feiern.