Im Zuge der durch das Infektionsschutzgesetz erfolgten Absage von Veranstaltungen haben nahezu alle Städte und Gemeinden in Schwaben auch ihre Ratssitzungen abgesagt. In einer Klarstellung des Innenministeriums wird darauf hingewiesen, dass solche Sitzungen keine Versammlungen im Sinne der Allgemeinverfügung sind. Trotzdem sollen diese nur abgehalten werden, wenn dies dringend erforderlich ist.