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Region: Produktrückruf der Ölmühle Hartmann

Die Ölmühle Hartmann mit Sitz im schwäbischen Diedorf-Biburg ruft vorsorglich die Charge 51368 des am 23. Januar 2024 produzierten Bärlauchöls mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30. März 2026 zurück. Diese Maßnahme erfolgt aufgrund einer möglichen Verunreinigung, die durch die gehackten Bärlauchblätter eines Zulieferers verursacht wurde.

Die Ölmühle Hartmann möchte ausdrücklich betonen, dass die Verunreinigung nicht in der Ölmühle selbst entstanden ist. Die hohe Qualität und Sicherheit der Produktionsprozesse dort bleibt unverändert gewährleistet. Marcus Hartmann ergänzt: „Die Sicherheit und Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns oberste Priorität. Der Ursprung der möglichen Verunreinigung liegt ausschließlich bei den gehackten Bärlauchblättern des betreffenden Vorlieferanten. Trotzdem entschuldigen wir uns aufrichtig für die Unannehmlichkeiten und danken unseren Kunden für ihr Verständnis und ihre Kooperation!

Kunden sollten das betroffene Bärlauchöl nicht mehr verwenden, da durch die mikrobielle Belastung mit Salmonellen Symptome wie plötzlicher Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen, allgemeines Unwohlsein, gelegentlich auch Erbrechen und häufig leichtes Fieber auftreten können. Das Produkt kann in den Laden, in dem es gekauft wurde, zurückgebracht werden, dort erhalten Kunden eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises, der Kassenbon ist hierfür selbstverständlich nicht erforderlich.

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 0821/483144 oder unter info@oelmuehle-hartmann.de (Bild oelmuehle-hartmann.de)