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Region: Politiker beziehen Stellung zur Schulsituation

Die Kritik am Umgang mit Schulen und Kitas in der Corona-Pandemie reißt nicht ab. Nach den Elternprotesten vom Montag hat nun der Unterallgäuer Landrat Alex Eder auch eine Testmöglichkeit für Kinder zu Hause eingefordert. Auch Grabens Bürgermeister Andreas Scharf hat sich in einem Schreiben ans Kultusministerium gewandt.

Unterallgäu „Ein Corona-Selbsttest könnte in entspannter Atmosphäre daheim in die Morgenroutine integriert werden.“ Mit diesem Vorschlag hat sich der Unterallgäuer Landrat Alex Eder kürzlich an Kultusminister Michael Piazolo gewandt. Das Vorhaben, das sich Schulkinder zu Unterrichtsbeginn in der Klasse testen sollen, sieht Eder kritisch. „Viele Eltern und Lehrer haben mir gegenüber bereits ernsthafte Bedenken geäußert“, sagt er.
Er halte es für zielführender, den Schülern die Möglichkeit einzuräumen, sich morgens zu Hause zu testen. „Es ist nicht sinnvoll, dass ein Kind im Schulbus zur Schule fährt, sich in die Klasse setzt und dann erst getestet wird“, so Eder. Er schreibt an Piazolo, mit einem Test zu Hause könne auch einer möglichen Stigmatisierung des Kindes im Falle eines positiven Testergebnisses vorgebeugt und damit psychischer Druck genommen werden. Zudem sei es für die Eltern unkomplizierter, wenn sie gleich morgens auf das Testergebnis ihres Kindes reagieren könnten. „Sie müssen ihr Kind dann nicht Hals über Kopf von der Schule abholen, wo es bis dahin isoliert werden müsste. Ich kann mir kaum vorstellen, was sich in dieser Zeit im Kopf eines Kindes abspielt.“
Eder sagt: „Ich sammle derzeit Ideen, wie die Tests möglichst verlässlich zu Hause durchgeführt werden könnten. Zum Beispiel könnten die Eltern das Testergebnis schriftlich bestätigen. Allerdings sieht es derzeit so aus, als hätten wir hier rechtlich keinen Spielraum. Deshalb habe ich dem Staatsminister geschrieben.“ Grundsätzlich sei er der Meinung, die Möglichkeit, sich zu Hause zu testen, würde auf mehr Akzeptanz bei den Eltern stoßen und außerdem die Lehrer entlasten.

Graben
im Rundschreiben vom 23. März bekräftigen Sie Ihre Auffassung, dass „die Förderung mobiler Luftreinigungsgeräte für alle Klassen- und Fachräume ein wichtiger Beitrag zum Infektionsschutz ist und uns dabei unterstützen kann, auch bei höheren Inzidenzen zumindest Wechselunterricht zu gewährleisten.“ Die Meinungsbildung im Ministerium in Bezug auf Luftreinigungsgeräte hat sich seit 2020
wie folgt entwickelt: zunächst wurde die Förderung begrenzt auf die Ausstattung von Räumen ohne ausreichende Belüftungsmöglichkeit. Mitte Dezember wurde das Programm auf alle Räume ausgeweitet, der Fördersatz wurde auf 50 % beschränkt, Antrags- und Beschaffungsfrist endeten am 31. März 2021. Nun wurde die Antragsfrist bis 30. April und die Beschaffungsfrist bis 31. Juli verlängert.
Das Ministerium ist also im Lauf der letzten Monate offensichtlich zu der Erkenntnis gelangt, dass Luftreinigungsgeräte eine nachhaltige Verbesserung der Infektionslage an Schulen bewirken.
Die Entwicklung erinnert sehr an die im Bereich der Digitalisierung. Es hat Monate gedauert, bis das Ministerium anerkannt hat, dass Ausstattung und Betrieb der IT nicht Aufgabe der Schulaufwandsträger sein kann, sondern staatliche Aufgabe ist. Deshalb wurden die Fördersätze nach langem Hin und Her auf 90 % angehoben. Das gleiche muss für die Ausstattung der Klassenzimmer mit Luftreinigungsgeräten gelten.
Sie preisen den Einsatz der Geräte als substantielle Verbesserung an und suggerieren den Elternbeiräten und Lehrerkollegien damit, dass das Infektionsrisiko sinkt und die Wahrscheinlichkeit von Präsenzunterricht an Schulen mit dieser technischen Ausstattung steigt. Wenn Sie davon tatsächlich überzeugt sind, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie dafür auch die Verantwortung übernehmen und die Ausstattung der Schulen maßgeblich finanzieren. Zuständig für den Unterrichtsbetrieb ist das Kultusministerium, nicht die Kommunen. Die halbherzige Förderung von 50 % und die zaghafte Ausweitung des Programms von nicht belüfteten Räumen auf alle Räume legen jedoch einmal mehr die Vermutung nahe, dass der Staat Kosten, für die er verantwortlich ist, unter dem Deckmantel eines Förderprogramms auf die Schulaufwandsträger abwälzen möchte. Das halte ich nicht für angemessen, da die Aufwandsträger auf nicht absehbare Zeit bereits die Kosten für Unterhalt, Wartung und Ersatzbeschaffung zu tragen haben.
Die Verlängerung der Antragsfrist um einen Monat ist nicht annähernd ausreichend, da es sehr viel Zeit kostet, den Bedarf, die Aufstellmöglichkeiten und die technischen Anforderungen zu prüfen und im Dialog mit Eltern und Schulen zu einem Konsens zu kommen. Ich möchte daher die Erwartung zum Ausdruck bringen, dass sich das Ministerium zu seiner Verantwortung bekennt durch eine Verlängerung der Antrags- und Beschaffungsfrist bis 31. Dezember 2021 und eine Erhöhung des Fördersatzes auf 90 %.