Start Nachrichten Region: Geflügel-Stallpflicht aufgehoben

Region: Geflügel-Stallpflicht aufgehoben

Die bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – ist nicht mehr erforderlich. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit geht in seiner aktuellsten Risikoeinschätzung von einem mittlerweile nur noch geringen bis mäßigen Risiko der Einschleppung von Erregern durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände aus. Nach Angaben des Landesamtes nimmt die Zahl der festgestellten Geflügelpest-Fälle in Bayern seit Anfang April deutlich ab. Seit rund zwei Wochen wurde in Bayern keine Infektion bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen.