Explodierte Energie- und Kraftstoffkosten im Zuge des Ukraine-Krieges verursachen Anstieg der ÖPNV-Ticketpreise
Die Ticketpreise im AVV werden ab 1. Januar 2024 um durchschnittlich 12,7 Prozent angehoben. „Wir müssen insbesondere die stark gestiegenen Kosten für Energie und Kraftstoff an die Verkehrsunternehmer ausgleichen, um die Grundlage zu schaffen, dass diese das Verkehrsangebot künftig weiter aufrechterhalten können“, erklärt AVV-Geschäftsführerin Dr. Linda Kisabaka.
Die wichtigsten Ticketpreise ab 01.01.2024
Das Einzelticket für Erwachsene kostet im AVV ab 01.01.2024 dann pro Preisstufe 1,90 Euro, für Kinder 1,10 Euro. Der Einzelticketpreis für zwei Tarifzonen kann so weiterhin unter 4 Euro gehalten werden. Die Papierstreifenkarte für Erwachsene wird dann 14,80 Euro kosten (bedeutet pro Streifen/Preisstufe 1,64 Euro). Die Kinderstreifenkarte kostet dann 9,60 Euro. Nach wie vor ist die Handystreifenkarte für Erwachsene mit 14,00 Euro (1,56 Euro/Preisstufe) und 9,10 Euro für Kinder (1,01 Euro/Preisstufe) die günstigste Alternative für alle Fahrgäste, die nur gelegentlich im ÖPNV unterwegs sind. Das übertragbare Mobil-Abo Innenraum Premium, das auch die Mitnahme weiterer Personen ermöglicht, wird ab 01. Januar dann 81,05 Euro/Monat kosten.
Ein Großteil der Abokunden ist bereits ins Deutschlandticket gewechselt. „Der AVV und seine Gesellschafter fordern von Bund und Ländern, das Deutschlandticket auch über 2023 hinaus vollständig zu finanzieren und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger den Preis bei monatlich 49 Euro stabil zu halten“, erklärt Dr. Kisabaka.
Alle neuen Ticketpreise werden im Detail ab spätestens Ende November auf der AVV-Website veröffentlicht. Spätestens zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember werden dann auch die aktualisierten Tarifmedien in Print vorliegen.
Berechnung anhand statistischer Indices
Zur Ermittlung der Preisanpassung im AVV wird jährlich ein festgeschriebenes, indexbasiertes Verfahren angewandt. Berücksichtigt werden dabei die Preisentwicklungen bei Personal, Material, Fahrzeugen, Diesel und Strom. Berechnungsgrundlage ist dabei immer die Indexentwicklung von April des Vorjahres bis März des laufenden Jahres. Zur Berechnung der Tarifanpassung für das Jahr 2024 wurde folglich der Zeitraum von April 2022 bis März 2023 herangezogen.
Hauptursache sind Kostensteigerungen bei Strom und Diesel
„Im Berechnungszeitraum für die am 01.01.2024 umzusetzende Preiserhöhung sind die Kosten für Strom um durchschnittlich knapp 30 Prozent und die für Diesel um fast 65 Prozent gestiegen“, erklärt Dr. Kisabaka. Gegenüber diesen Kostensteigerungen fällt der Anstieg der Personalkosten bei den Verkehrsunternehmen mit rund zwei Prozent moderat aus und daher kaum ins Gewicht. „Aufgrund der stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise benötigen die Verkehrsunternehmen im AVV dringend mehr Einnahmen, um das Verkehrsangebot künftig weiter aufrechterhalten zu können“, so Dr. Linda Kisabaka, AVV-Geschäftsführerin.