Fast 95 Prozent der Empfänger beziehen Grundleistungen nach § 3 oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 2
Ende des Jahres 2022 zählt das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik von der Dienststelle Schweinfurt im Freistaat 74 455 Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Darunter sind 70 660 Personen, denen Grundleistungen (§ 3) oder Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 2) gewährt wurde. Mehr als zwei Drittel der Personen im Leistungsbezug sind männlich, knapp ein Drittel weiblich.
Von den Empfängern von Grundleistungen oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am Jahresende 2022 sind 49 590 und somit mehr als zwei Drittel männlich und etwas weniger als ein Drittel (21 065) weiblich. 12 635 Personen, also rund 18 Prozent davon sind zum Stichtag in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht. Die weiteren 58 025 Asylbewerber leben entweder in einer Gemeinschaftsunterkunft oder dezentral in einer Wohnung. 12 130 Personen im Leistungsbezug nach § 2 oder § 3 AsylbLG haben eine afghanische Staatsangehörigkeit, 10 015 eine syrische, 8 760 eine irakische Staatsangehörigkeit und 7 940 eine nigerianische.