Im Allgäu hat ein Mann binnen fünf Monaten die Polizei dutzendfach mit Straftaten beschäftigt. Weil er nach insgesamt 56 polizeilichen Vorfällen zwischen Dezember 2022 und April 2023 in Präventionsgewahrsam kam, legte er Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht in München ein – allerdings ohne Erfolg. Die Richter bestätigten, dass der einmonatige Sicherheitsgewahrsam in diesem Fall zulässig war, wie ein Justizsprecher am Mittwoch berichtete.
Der Betroffene soll im Raum Kaufbeuren immer wieder durch Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung und Sachbeschädigung aufgefallen sein. Er soll auch Menschen bedroht und dafür mitunter Messer verwendet haben. Die Polizei stellte fünf Messer sicher und versuchte, durch Hausverbote, Platzverweise, Gefährderansprachen und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus die Lage zu beruhigen. «All dies konnte den Betroffenen aber nicht davon abhalten, weitere Straftaten zu begehen», erläuterte der Gerichtssprecher.
Letztlich wurde vom Amtsgericht ein Gewahrsam nach dem Polizeiaufgabengesetz angeordnet. Dies ist für maximal einen Monat möglich, wenn weitere Straftaten oder erhebliche Ordnungswidrigkeiten sonst nicht verhindert werden können. Das Oberste Landesgericht sah die Maßnahme als unerlässlich. Alle anderen Versuche, den Mann von weiteren Taten abzubringen, seien erfolglos geblieben. Außerdem liege angesichts der 56 polizeilichen Vorgänge eine Wiederholungsgefahr auf der Hand.