Start Nachrichten Nordschwaben: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Landräte trafen sich zum Informationsaustausch

Nordschwaben: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Landräte trafen sich zum Informationsaustausch

Die Landräte im bayerisch-württembergischen Grenzgebiet möchten den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) noch stärker in den Fokus nehmen. Gleichzeitig soll aber auch der Ausbau der Straßen nicht aus den Augen verloren werden. Das ist das zentrale Ergebnis eines grenzübergreifenden Arbeitstreffens der Landräte Stefan Rößle (Donau-Ries), Leo Schrell (Dillingen), Hubert Hafner (Günzburg), Peter Polta (Heidenheim), Heiner Scheffold (Alb-Donau-Kreis) sowie Klaus Pavel (Ostalbkreis) kürzlich in Nördlingen.
Im Vordergrund der Gespräche stand die weitere Verbesserung der Angebote im Bereich des ÖPNV. Einen attraktiven Personennahverkehr im ländlichen Raum zu gestalten ist im Vergleich zu Ballungsräumen deutlich schwieriger. Die Buslinien leben in ländlichen Regionen in erster Reihe vom Schülerverkehr und sind von daher auch schwerpunktmäßig auf den Schülerverkehr ausgerichtet. Um insbesondere auch in kleineren Orten allen Bürgerinnen und Bürgern eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen, müssen flexible Verkehrsangebote eingesetzt werden. Beispielsweise hat der Landkreis Donau-Ries schon seit Längerem Rufbusse eingeführt und mittlerweile sein Rufbusangebot auf den ganzen Landkreis ausgeweitet. Eine deutliche Verbesserung im ÖPNV hat sich auch in Donauwörth durch die Einführung des neuen Stadtbusssystems ergeben. Und auch in Nördlingen wird aktuell das Konzept „Nördlingen mobil“ diskutiert, von dem nicht nur die Stadt Nördlingen selbst, sondern auch die umliegenden Gemeinden von erweiterten und flexibleren Busangeboten profitieren würden. Um aber unter dem Aspekt des Klimaschutzes noch mehr Menschen zum Umsteigen auf öffentliche Verkehrsmittel zu motivieren, müssen die Angebote des ÖPNV weiter ausgebaut und Anreize geschaffen werden. Ein Beispiel ist das vom Freistaat Bayern geplante 365 € Ticket für Schülerinnen und Schüler. Hiermit soll es ab 01.09.2020 möglich sein, dass Schüler und Auszubildende für jährlich pauschal 365 € beliebig viele Fahrten unter anderem innerhalb der Verbundgebiete des VGN, AVV und MVV zurücklegen können. Bei länderübergreifenden Verkehrsverbünden und für länderübergreifende Linien sowie für Schülerinnen und Schüler, die im anderen Bundesland die Schule besuchen, kann dies zu Problemen führen. Die Landräte waren sich am Beispiel des geplanten 365 € -Tickets einig, dass Angebote, die die Attraktivität des ÖPNV steigern sollen, nicht an einer Landkreis- oder Bundeslandgrenze enden dürfen. Hier sind landkreis- und länderübergreifende Lösungen zu suchen.
Ein weiteres Kernthema des Landrätetreffens war der Ausbau der B 29. Ein gut ausgebautes Straßennetz sichert Wachstum und Beschäftigung. Für eine starke Wirtschaft und den damit verbundenen gesicherten Arbeitsplätzen ist die verkehrliche Anbindung an überregionale, europäische und weltweite Absatz- und Beschaffungsmärkte existenziell. Aber auch die Nahversorgung in den Regionen kann nur mit einer gut ausgebauten Infrastruktur bewältigt werden. Der Ausbau der B 29 auf der Teilstrecke Nördlingen – Röttinger Höhe wäre ein wichtiger Baustein zu einem zukunftsfähigen Gesamtverkehrskonzept im Bereich des Ostalbkreises und des Landkreises Donau-Ries. Unter Federführung des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ulrich Lange wurde erreicht, dass das Projekt in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wurde. Der Bund fordert nun für den Ausbau B 29 ein erneutes sogenanntes Linienbestimmungsverfahren. Die Linienbestimmung stellt eine bedeutende Stufe der Bundesfernstraßenplanung dar und hat den Charakter einer vorbereitenden Grundentscheidung. Bestimmt wird insbesondere der Grobverlauf der Strecke einschließlich der Anfangs- und Endpunkte sowie der Verknüpfungen mit dem bestehenden Straßennetz, der Schnittstellen mit den Anlagen anderer Verkehrsträger und der Lage zu benachbarten schutzbedürftigen Bereichen. Der Ostalbkreis wird dieses Verfahren im Auftrag des Bundes durchführen und hat als ersten Schritt der Umsetzung ein großräumiges Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben.