Start Nachrichten Nordschwaben: Durchsuchungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Nordschwaben: Durchsuchungen im Zusammenhang mit Kinderpornografie

Die Kriminalpolizeiinspektion Augsburg durchsuchte im Rahmen von Aktionstagen zur Thematik „Kinderpornografie“ am Mittwoch (26.06.2024), Mittwoch (03.07.2024) und Freitag (05.07.2024) insgesamt 21 Objekte bei 22 Personen im Stadtbereich Augsburg, Landkreis Augsburg sowie Landkreis Aichach- Friedberg. Hierbei vollzogen die Beamten insgesamt 22 Durchsuchungsbeschlüsse, die im Vorfeld durch das Amtsgericht Augsburg und in drei Fällen durch das Amtsgericht Bamberg erlassen wurden.

Bei den Beschuldigten handelt es sich insgesamt um 21 Männer und 1 Frau im Alter
zwischen 16 und 65 Jahren.

Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 34 Datenträger wie beispielsweise
Handys, PCs, Laptops und Festplatten sichergestellt. Diese werden nun nach weiteren
strafbaren Inhalten ausgewertet. Die Kriminalpolizei Augsburg ermittelt nun wegen Verbreitung von Kinderpornografie gegen die Beschuldigten.

Bei einem 21-jährigen Beschuldigten stellten die Polizeibeamten zudem einen
verbotenen Gegenstand und eine Schreckschusswaffe sicher, die nicht
ordnungsgemäß verwahrt war. Gegen den 21-Jährigen ermittelt die Polizei nun auch
wegen Verstößen nach dem Waffengesetz.

Die geschilderten Fälle stehen grundsätzlich in keinem direkten Zusammenhang. In
den meisten Fällen ermittelt die Polizei nun, weil die Personen Bilder bzw. Videos mit
kinderpornografischem Inhalt im Internet beispielsweise auf sozialen Netzwerken,
Messenger-Diensten oder über Clouds verbreitet hatten.

Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar. Bei einem Verdacht
auf Kinder- oder Jugendpornografie wenden Sie sich an die Polizei.
Melden Sie bei der Polizei:
• kinderpornografische Inhalte im Internet
→ kopieren Sie sich den Link zur besuchten Profilseite
→ notieren Sie sich gegebenenfalls den Profilnamen des Nutzers
• wenn Ihnen in einem Chat kinderpornografische Bild- oder Videodateien
zugesandt wurden
→ löschen Sie die Nachricht erst nach der Sicherung durch die Polizei
→ leiten Sie die Bild- bzw. Videodateien nicht weiter
• wenn Sie irrtümlich kinderpornografische Bild- oder Videodateien
heruntergeladen haben
→ um sich in Zukunft vor solchen Inhalten zu schützen, kann es helfen,
die gewünschten Dateitypen vor der Suche einzuschränken
• wenn Sie in Chatgruppen Mitglied sind, in welchen derartiges Bild- oder
Videomaterial versandt wird
→ seien Sie nur Teil von Chatgruppen, in welchen Sie alle Teilnehmer
kennen
→ teilen Sie im Chat ihre Ablehnung solcher Inhalte mit
→ treten Sie aus derartigen Chatgruppen aus

Nähere Informationen finden sie unter folgendem Link:
• https://www.polizei-beratung.de/themen-und-
tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/
• https://www.polizei-beratung.de/themen-und- tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/faq-zu-kinderpornografie/#c20355