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Neu-Ulm: Stadt sucht neue Konzepte für das ehemalige Barfüßer-Gelände

Gastronomisches Angebot soll erhalten bleiben / Kreative Konzepte sind erwünscht

Die Stadt Neu-Ulm sucht für das ehemalige Barfüßer-Gelände in der Paulstraße einen langfristigen Nutzer/Investor. Dieser soll das Gebäude und das Gelände mit neuem gastronomischem Leben füllen. Interessenten können sich im Rahmen eines zweistufigen Interessensbekundungsverfahrens ab sofort bewerben. Geplant ist das Gelände im Rahmen eines Erbbaurechts zu vergeben.

Das Gelände des ehemaligen Gastronomiebetriebs Barfüßer ist aufgrund der Lage an der Donau und dem einladenden Außenbereich des Biergartens mit altem Baumbestand seit jeher ein beliebter Anlaufpunkt. Das Grundstück umfasst rund 5.800 Quadratmeter. Darin inbegriffen sind rund 4.200 Quadratmeter Freifläche, bestehend aus einem gepflasterten und teilweise gekiesten Biergarten, einer großen asphaltierten Parkplatzfläche, und einer bewachsenen Grünfläche mit altem Baumbestand. Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich zwei große Gasträume mit insgesamt rund 300 Sitzplätzen. Darüber hinaus auch Küchenräumlichkeiten. Lagerräume stehen im Kellergeschoss des Gebäudes zur Verfügung. Im ersten und Pressemitteilung zweiten Obergeschoss befinden sich insgesamt 17 Hotelzimmer.

Das Gebäude weist einen hohen Sanierungs- und Instandhaltungsrückstau auf. Sanitär-, Wasser- und Heizungsinstallationen müssen erneuert werden. Der Küchenraum ist vor der Inbetriebnahme zu sanieren und mit entsprechender Küchentechnik neu auszustatten. Die noch vorhandenen technischen Einbauten (z.B. Kühlkammer) entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Gastronomische Nutzung verpflichtend
Interessenten, die das Gelände künftig bespielen möchten, haben ab sofort die Möglichkeit, im Rahmen eines zweistufigen Interessensbekundungsverfahrens Konzeptideen einzureichen. Das Grundstück soll im Rahmen eines Erbbaurechts ausgegeben werden. Darüber hinaus gibt die Stadt als Rahmenbedingung an, dass das Gebäude und der Baumbestand auf dem Gelände nach Möglichkeit erhalten werden sollen. Bauliche Veränderungen oder Erweiterungen sind möglich, sofern der wesentliche Charakter des Gebäudes erhalten bleibt. Eine künftige gastronomische Nutzung des Geländes und des Biergartens ist für die Stadt verpflichtend. Kulturelle Angebote durch den Betreiber sind wünschenswert. Und auch innovative Ideen und Ansätze sind gewünscht und willkommen.

Zweistufiges Verfahren
Das Interessensbekundungsverfahren gliedert sich in zwei Stufen. In einer ersten Stufe sollen mögliche Interessenten sich selbst und ihre Konzeptidee vorstellen. Die eingereichten Konzepte werden durch die Verwaltung und Mitglieder des Stadtrates geprüft und zur Zulassung in Stufe 2 ausgewählt (Mitteilung erfolgt bis zum 15. Februar 2024). Konzeptideen können ab sofort und bis spätestens 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Eine vorherige Besichtigung des Gebäudes und des Geländes ist einem festen Termin im November möglich. In der zweiten Stufe soll dann ein vollständiges Konzept inklusive eines Erbbauzinsangebotes abgegeben werden. Auch ein Finanzierungsplan für das gesamte Vorhaben soll eingereicht werden. Abgabetermin ist der 15. April 2024. Zur Abgabe einer Interessensbekundung und eines Konzeptes ist jeder Interessent berechtigt, der die gaststättenrechtlichen Grundvoraussetzungen erfüllt.

INFO:
Weitere Informationen zum Interessensbekundungsverfahren gibt es auf der Website der Stadt Neu-Ulm unter:
neu-ulm.de/barfuesser

Foto: Stadt Neu-Ulm