Start Nachrichten Neu-Ulm: Raubüberfall in Neu-Ulm – Polizei nimmt mehrere Tatverdächtige fest

Neu-Ulm: Raubüberfall in Neu-Ulm – Polizei nimmt mehrere Tatverdächtige fest

Nach dem Raubüberfall auf eine 36-jährige Frau, welcher durch Gewaltanwendung ein Rucksack mit einem vierstelligen Geldbetrag entrissen wurde, konnten Beamte der Kripo Neu-Ulm im Rahmen der Ermittlungen noch am darauffolgenden Tag drei Tatverdächtige festnehmen.

Am Donnerstag, den 19.01.2023, kam es gegen 20:00 Uhr zu einem Raubüberfall auf eine 36-jährige Frau. Während diese im Neu-Ulmer Stadtgebiet auf einen Linienbus wartete, wurde sie von zwei Täterinnen zunächst unvermittelt körperlich attackiert. Im weiteren Verlauf gelang es der Täterschaft den Rucksack des Opfers zu entreißen, in welchem sich ein Bargeldbetrag in niedriger vierstelliger Höhe befand. Anschließend flüchteten die Täterinnen. Diese hatten jedoch offensichtlich nicht mit der besonnenen Reaktion der Geschädigten gerechnet. Trotz des Schockmoments beobachtete die 26-Jährige die Täterschaft auf der Flucht und sah, wie beide in einen unweit geparkten Pkw einstiegen, der von einer weiteren Komplizin gesteuert wurde. Der Geschädigten gelang es, ein Foto des Pkw sowie der flüchtenden Täterinnen zu machen.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen ergab sich, dass der zur Flucht genutzte Pkw auf den Lebensgefährten einer Tatverdächtigen zugelassen war. Auf Basis dieser Erkenntnis konnten drei Beschuldigte im Alter von 18, 17 und 15 Jahren identifiziert und noch am Abend des 20.01.2023 festgenommen werden. Ein weiterer 16-jähriger Jugendlicher muss sich ebenfalls verantworten, da er vermutlich Teile des entwendeten Bargelds aufbewahrte. Glücklicherweise konnten die Ermittler große Teile der entwendeten Geldsumme sicherstellen.

Alle Maßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft Memmingen. Aufgrund der Besonderheiten des Jugendstrafrechts wurde gegen die beiden Jugendlichen sowie gegen die Heranwachsende jedoch kein Haftbefehlsantrag gestellt. Folglich wurden diese nach Beendigung aller Maßnahmen zunächst auf freien Fuß gesetzt, müssen sich jedoch wegen gemeinschaftlichen Raubes sowie gefährlicher Körperverletzung verantworten.