Im Neu-Ulmer Stadtgebiet parken Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf allen gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen seit dem Jahr 2016 kostenlos. Mit Änderung der Parkgebührenordnung zum 1. Januar 2023 hat die Stadt Neu-Ulm entschieden, die bisher geltende Parkgebührenbefreiung für Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen nicht mehr zu verlängern. Seit dem 1. Januar müssen auch diese Fahrzeuge an den Parkscheinautomaten oder via App Parkgebühren bezahlen. Übergangsweise hat die Stadt den kompletten Januar über keine Strafzettel an Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ohne gültigen Parkschein verteilt. Stattdessen wurden entsprechende Hinweiszettel auf die geänderte Gebührenordnung angebracht.
Die Stadt Neu-Ulm weist nun darauf hin, dass die Übergangszeit zum 31. Januar endet. Fahrer von Elektrofahrzeugen, die ab dem 1. Februar auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz keinen Parkschein hinterlegen, erhalten ein Knöllchen. Es wird dann dasselbe Verwarn- oder Bußgeld fällig, wie für Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen. Keine Änderung gibt es für den Ladevorgang an Ladesäulen. Solange die Akkus aufgeladen werden, parken Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf den Parkplätzen mit Ladesäulen im Rahmen der Höchstparkdauer auch weiterhin kostenfrei. Es muss eine Parkscheibe hinterlegt werden.
Die neuen Parkgebühren in Neu-Ulm im Überblick (gültig seit 1. Januar 2023):
Die ersten 15 Minuten sind gebührenfrei (Semmelticket)
30 Minuten: 1,25 Euro
1 Stunde: 2,50 Euro
2 Stunden: 5 Euro
4 Stunden: 10 Euro
Die Höchstparkdauer beträgt je nach Parkzone zwei beziehungsweise vier Stunden.
Das gebührenfreie Semmelticket ist ein reines Kurzzeitticket. Dauert der Parkvorgang länger als 15 Minuten, werden auch für die ersten 15 Minuten Gebühren erhoben.
Bild: Stadt Neu-Ulm