Start Nachrichten Möttingen: Tempolimit auf B25 von 22.00 – 6.00 Uhr

Möttingen: Tempolimit auf B25 von 22.00 – 6.00 Uhr

Tempo 30 innerorts ist mit hohen Anforderungen verbunden.

Er habe „vollstes Verständnis für den Antrag“ betonte Landrat Stefan Rößle bei der
Ergebnispräsentation der schalltechnischen Untersuchung zum Straßenverkehrslärm auf der B25 im Bereich der Ortsdurchfahrt Möttingen. Dennoch könne eine Entscheidung über ein von der Initiative „B25 raus“ gefordertes Tempo 30-Limit innerorts nicht mit einem einfachen „Ja“ oder „Nein“ entschieden werden.

Um das Für und Wider einer solchen Begrenzung zu diskutieren, fand am 22. März 2021 im Landratsamt Donauwörth die Ergebnispräsentation des Ingenieurbüros Accon, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Trautsch, welches mit der Analyse der Lärmbelastung beauftragt wurde, statt.

Weiterhin waren Vertreter des Staatlichen Bauamtes, der Polizeiinspektion Donauwörth, des Bereichs Verkehrswesen am Landratsamt Donau-Ries, der Initiative „B25 raus“ und Bürgermeister Timo Böllmann (Gemeinde Möttingen) anwesend, um die Ergebnisse zu besprechen.

Grundlage für die Analyse bilden die Lärmschutz-Richtlinien-StV, anhand welcher ein zulässiger Höchstwert berechnet wird. Trautsch erklärte hierbei, dass Verkehrslärm aufgrund verkehrstechnischer Schwankungen nicht gemessen, sondern stets auf Basis statistischer, kumulierter Werte berechnet wird. So würden Messungenauigkeiten aufgrund unterschiedlich starkem Verkehrsaufkommens reduziert werden.

Grundlage für die Analyse bilden die Lärmschutz-Richtlinien-StV, anhand welcher ein zulässiger Höchstwert berechnet wird. Trautsch erklärte hierbei, dass Verkehrslärm aufgrund verkehrstechnischer Schwankungen nicht gemessen, sondern stets auf Basis statistischer, kumulierter Werte berechnet wird. So würden Messungenauigkeiten aufgrund unterschiedlich starkem Verkehrsaufkommens reduziert werden.

Landrat Rößle erklärte, dass die Umsetzung eines Tempolimits trotz dieser Ergebnisse mit
größeren Hürden verbunden sei: Grundsätzlich sei eine innerörtliche Tempobeschränkung nur in der Nähe von Kitas, Krankenhäusern, Schulen, Seniorenheimen oder ähnlichen Einrichtungen vorgesehen.

Ein generelles Tempolimit würde zu vermehrter Staugefahr auf der B25 führen. Ein
weiterer Grund könne zwar, so der anwesende Polizeihauptkommissar und
Verkehrssachbearbeiter für den Landkreis Donau-Ries Stephan Roßmanith, ein besonders hohes Unfallgeschehen sein. Dies sei jedoch in der 1,2 km langen Ortsdurchfahrt „nicht gegeben“.

Aufgrund der errechneten Grenzwertüberschreitungen sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, sodass das Landratsamt, das Staatliche Bauamt und die Polizei ein zeitlich begrenztes Tempolimit auf 30 km/h in der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr sowohl für LKW als auch für PKW anordnen konnten.

Dies wird zu einer Lärmreduktion von 2,7 dB in den Nachtstunden führen und die Möttinger Bürger von den Lärmimmissionen entlasten.

Eine Temporeduzierung bereits ab 20.00 Uhr, wie von der Bürgerinitiative angeregt, ist nicht möglich, da vor 22.00 Uhr höhere Lärmgrenzwerte gelten.

Bürgermeister Böllmann von der Gemeinde Möttingen zeigte sich mit der Anordnung einverstanden, die Regelung soll voraussichtlich ab dem 01.04.2021 in Kraft treten.

Die Vertreter des LRA Donau-Ries und des Staatlichen Bauamts betonten, dass die Entscheidung womöglich neu bewertet werden müsse, da die Anwendung einer neuen Richtlinie bei der Berechnung der Lärmgrenzwerte im Raum stehe. Grundsätzlich könne diese Temporeduktion nur zeitlich befristet und längstens für fünf Jahre angeordnet werden.

Die Vertreter des LRA Donau-Ries und des Staatlichen Bauamts betonten, dass die Entscheidung womöglich neu bewertet werden müsse, da die Anwendung einer neuen Richtlinie bei der Berechnung der Lärmgrenzwerte im Raum stehe. Grundsätzlich könne diese Temporeduktion nur zeitlich befristet und längstens für fünf Jahre angeordnet werden.