Im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle hielten im Bereich des Allgäu Airport gestern Früh Beamte der Grenzpolizei Memmingen einen Pkw an und kontrollierten die Insassen. Das Fahrzeug war mit zwei Männer besetzt, der Fahrer händigte den Beamten einen tschechischen Führerschein und einen tschechischen Personalausweis aus. Bei der näheren Überprüfung stellten die Beamten aber fest, dass beide Dokumente totalgefälscht waren. Der Beifahrer konnte sich mit seinem georgischen Reisepass ausweisen. Bei den weiteren Ermittlungen gegen die 39 und 40 Jahre alten Männer stellte sich heraus, dass der Fahrer ebenso georgischer Staatsbürger ist und mittels Haftbefehls wegen Urkundenfälschung, ausgestellt durch ein deutsches Amtsgericht, gesucht wurde. Ferner hat er sich mit der falschen tschechischen Identität in einer Gemeinde in Baden-Württemberg angemeldet, ein Bankkonto angelegt und ist unter diesen falschen Personalien einer Beschäftigung nachgegangen. Einen gültigen deutschen Führerschein hat er ebenso nicht. Der Georgier wurde heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt. Gegen ihn wurde Haft angeordnet, da der dringende Tatverdacht der Urkundenfälschung und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis besteht. Gleichzeitig nahm das Gericht Fluchtgefahr an. Da der Pkw auf den Beifahrer zugelassen war, leiteten die Beamten gegen diesen ein Strafverfahren wegen Zulassens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Die Ermittlungen dauern an.
Start Nachrichten Memmingen: Gefälschter tschechischer Personalausweis, illegaler Aufenthalt und Fahren ohne Fahrerlaubnis