Der Anwalt eines des Missbrauchs beschuldigten Pfarrers aus Memmingen hat weitere Details in dem Fall bekannt gegeben. Grund für die Einleitung der Ermittlungen ist ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt, so Anwalt Florian Schwarz. Die Frau habe sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet. Der Anfangsverdacht für den Memminger Stadtpfarrer und Dekan sei «die geringste Stufe eines Verdachts», für seinen Mandanten gelte die Unschuldsvermutung. Vergangene Woche hatte das Bistum Augsburg den Pfarrer suspendiert.