Lockdown 2.0 Beschränkungen im Überblick:
- Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes sollen auf ein absolutes Minimum beschränkt werden
- Treffen in der Öffentlichkeit sollen nur mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes statt finden (max. 10 Personen)
- Übernachtungen dürfen nur für notwendige, nicht touristische Zwecke angeboten werden (Verbot von touristischen Übernachtungsangeboten)
- Reisen nur in Ausnahmefällen
- Schließung von Gastronomiebetrieben (Ausnahme Liefer- und Abholservice sowie Betriebskantinen)
- Schließung von Dienstleistungsbetrieben für die Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Ähnliche (Ausnahme Friseursalons)
- Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios
- Profisport-Veranstaltungen finden nur ohne Zuschauer statt
- Groß- und Einzelhandel bleiben weiter unter Auflagen geöffnet
Für Schulen und Kitas gelten zu den aktuellen Auflagen keine weiteren Beschränkungen.
Vom Lockdown betroffene Firmen sollen für einen Großteil des entstehenden Schadens entschädigt werden. Kleinere Betriebe sollen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze im Vergleich zum Vorjahresmonat als Überbrückungs- und Stabilisierungshilfe erhalten.
Die getroffenen Maßnahmen gelten ab Montag, 02. November für einen Monat.
Diese Beschlüsse trafen heute die Ministerpräsidenten ungewöhnlich zügig in einer Videokonferenz mit Angela Merkel und bestätigten die Beschlussvorlage, aus der schon heute Vormittag Einzelheiten durchgesichert sind.