Start Coronavirus Aktuell Lockdown ab Mittwoch 16.Dezember: Alle aktuellen Beschlüsse

Lockdown ab Mittwoch 16.Dezember: Alle aktuellen Beschlüsse

Am heutigen Sonntag haben die Länderchefs und Kanzlerin Merkel schärfere Corona Maßnahmen ab Míttwoch (16.12.2020) beschlossen.

LOCKDOWN MAßNAHMEN AB MITTWOCH (16.12.2020)

  • Über die Weihnachtsfeiertage – vom 24. bis 26. Dezember – gilt: Vier weitere Personen aus dem „engsten Familienkreis“ (zuzüglich Kinder) dürfen dann zu dem eigenen Hausstand dazu kommen – auch wenn dann die Obergrenze von fünf Personen überschritten wird. Wer sich an Weihnachten mit anderen Haushalten treffen möchte, soll die Kontakte in der Woche zuvor möglichst reduzieren.
  • Generell zwei Hausstände, maximal fünf Personen
  • Geschäfte müssen schließen, nur noch Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs dürfen offen bleiben. Dies gilt bereits ab Mittwoch. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Geplant bis 10. Januar – aber Söder erklärt: So lange es dauert. Das kann man nicht planen!
  • Schulen und Kitas schließen ebenfalls bereits ab Mittwoch.
  • Arbeitgeber werden dazu aufgefordert, wo immer möglich, Homeoffice anzubieten
  • Keine Lockerungen an Silvester: deutschlandweit wird eine Ausgangssperre verhängt und ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Sonntag wird zudem der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester grundsätzlich verboten.
  • In Bayern gilt nun überall die Ausgangssperre von 21.00 bis 5.00 Uhr morgens.
Warum kommt der bundesweite Lockdown nicht schon Montag?

Berlins Bürgermeister Müller sagt zum Lockdown erst ab Mittwoch „es muss Familien und Schulen ermöglicht werden, wenigstens in ein, zwei Tagen Lösungen für die Kinder und die Betreuung zu finden. Auch der Einzelhandel muss sich auf die Umstellungen vorbereiten.“

Kanzlerin Merkel: „Die Maßnahmen, die wir am 2. November begonnen haben, reichen nicht. Seit einigen Tagen gibt es wieder steigende Fallzahlen und auch exponentielles Wachstum. Daraus besteht dringender Handlungsbedarf!“

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte „diese Konferenz war nicht wie alle anderen, auf denen stundenlang über kleine Details geredet wurde. Denn: Corona ist außer Kontrolle geraten. In der Geschichte war immer die zweite Welle am gefährlichsten […] Für Bayern kann ich sagen: Wir werden die Beschlüsse maximal umsetzen […] Die Ausgangsperre von 21 bis 5 Uhr werde auf ganz Bayern ausgeweitet.“

+++ NACHRICHTENTICKER +++ aktualisiert bis Beginn der Pressekonferenz

11.00 Uhr: Weitere Details bekannt, die wahrscheinlich beschlossen werden

Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Außnahmen gelten  für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiter möglich.

Weihnachten: fünf Personen, mehr Haushalte: Daneben sollen private Treffen weiterhin auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt werden – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet. Auch zu Weihnachten soll eine Obergrenze von fünf Personen gelten, allerdings soll die Zahl der Haushalte höher sein dürfen. Die Regelung soll nur für direkte Verwandte gelten, hieß es. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, einkassiert.

Böller werden an Silvester verboten: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden.

Schulen sollen grundsätzlich geschlossen werden: Ist das nicht der Fall wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Pflegeheime bekommen besondere Schutzmaßnahmen: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.

Homeoffice dringend prüfen: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

10.00 Uhr Folgendes ist bekannt, aber noch nicht bestätigt: 

Für den Zeitraum vom 16. Dezember bis 10. Januar empfiehlt der Entwurf auch deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kitas. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt“, heißt es in dem Papier. Für Eltern sollten nach diesen Vorstellungen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember wird in dem Entwurf vorgeschlagen, dass die Länder in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen „Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre im engsten Familienkreis“ zulassen können. Zum engsten Familienkreis zählen dem Papier zufolge sowohl Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände bedeutet. Damit würden die eigentlich geplanten großzügigeren Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, einkassiert.

Am Silvester- sowie am Neujahrstag soll laut den Plänen bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“ umgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen gelten, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Feuerwerksverkauf soll in diesem Jahr generell verboten werden. Zudem soll das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. „Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt“, heißt es in dem Entwurf.

Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios sollen nach diesen Vorstellungen geschlossen werden, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist“.