Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale sind bis 3. März 2025 einzureichen
Das Landratsamt Donau-Ries weist die Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens 3. März 2025 bei der Behörde vorliegen müssen. Die erforderlichen Antragsformulare stehen auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries unter www.donau-ries.de/sport zum Download zur Verfügung.
Bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die unter www.donau-ries.de/sport
veröffentlichte Anlage „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ dem Antrag beizulegen.
Seit dem Förderjahr 2023 steht ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Hierfür ist eine Online-Ausweisfunktion, das „ELSTER-Zertifikat“ oder das „authega-Zertifikat“ notwendig. Das Onlineformular, weitere Informationen und ergänzende PDF-Formulare stehen unter www.donau-ries.de/sport zur Verfügung.
Die Gewichtung der Lizenzen ergibt sich direkt aus der jährlichen Lizenzliste (Nr. 5.1.6.2 Satz 2 SportFöR). Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert. Gegenüber dem Förderjahr 2024 wurden folgende neue Lizenzen aufgenommen:
• DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Ski Alpin
• DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Para Tischtennis
• DOSB-Trainer/in C Leistungssport, Behindertensport; Disziplin Rollstuhlbasketball
• Trainer C Breitensport, Bergwandern
• Demokratietrainer/in C im Sport
• Trainer C Breitensport, Klettersteig
• Trainer C Breitensport, Sportklettern Inklusion
• DOSB-Übungsleiter/in B, Sport in der Rehabilitation; Profile: Orthopädie, Innere Medizin,Sensorik, Neurologie, Geistige Behinderung / Intellektuelle Beeinträchtigung, Psychiatrie
Auskünfte zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen sowie dem Berechnungsverfahren erteilt Frau Sabine Erdle Tel.: 0906/74-6050 oder E-Mail: sportfoerderung@lra-donau-ries.de (Landratsamt Donau-Ries). Für die Antragstellung ist das entsprechende Formblatt mit allen Angaben und Anlagen insbesondere mit den Übungsleiterausweisen im Original oder auf elektronischem Wege (digitale Lizenz/Kopie der Lizenz), bis spätestens 03.03.2025 beim zuständigen Landratsamt einzureichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, später eingereichte Anträge bzw. nachgereichte Übungsleiterausweise können nicht berücksichtigt werden.