Schaut man sich am Leerungstag die Mülltonnen in seiner Straße an, stellt man sich die Frage: Jeder macht es irgendwie, aber wie wäre es richtig? Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg klärt auf:
- Die Tonne muss am Abfuhrtag bis spätestens 6.30 Uhr
zur Leerung bereitstehen, so dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden kann.
- Der Griff sollte zur Straße zeigen.
- Um eine reibungslose Leerung zu gewährleisten, sollten
die Tonnen direkt an den Rand der Straße oder des Bürgersteigs gestellt werden, am Übergang vom Privatanwesen zum öffentlichen Grund. Können Grundstücke vom
Abfuhrfahrzeug nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, müssen die Bürger die Behälter selbst zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug erreichbaren Stelle bringen. Die Tonne darf nicht hinter der Gartentür stehen, sondern muss vom Müllwerker ohne Zeitverzögerung von der Straße aus erreichbar sein. Bitte drehen Sie den Griff zur Straßenseite, dann kann der Müllwerker
die Tonne leichter zum Fahrzeug rollen.
- Die Abfälle nicht in die Tonne einpressen. Ist die Tonne zu
knapp bemessen, muss auf ein größeres oder zusätzliches Gefäß umgestellt werden.
- Der Deckel muss geschlossen sein.
- Die Tonne nach Möglichkeit an einem frostgeschützten
Ort aufstellen. Tonnen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht geleert
und mit einem roten Hinweiszettel versehen. Die Gehwege sollen für Bürger mit Rollatoren, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwägen, Kinder mit Laufrädern etc. frei bleiben. Daher die Tonne bitte wie folgt abstellen:
- In der Grundstückseinfahrt (Übergang zum Gehweg)
- Auf dem Gehweg (wenn 90 cm Durchgangsbreite bleiben)
- Im Rinnstein der Straße, wenn Grundstückseinfahrt und Gehweg nicht möglich sind.
Knigge für Gelbe Säcke:
- Bitte keine blauen, grünen oder sonstigen Müllsäcke dazustellen.
- Bei Unwetterwarnung und Sturm die Gelben Säcke bitte erst für die nächste Abholung in zwei Wochen bereitstellen. Ist dies nicht möglich, sollten die Säcke so befestigt werden, dass sie nicht vom Wind davongetragen werden können – z.B. indem sie am Zaun gesichert werden.
Informationen zur Tonnenpflege:
- Die Abfallbehälter sind Eigentum des Landkreises Augsburg.
- Die Tonnen müssen pfleglich behandelt und betriebsbereit gehalten werden.
- Beschädigungen oder Verluste sind dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg unverzüglich zu melden.
- Für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen und im Falle des Abhandenkommens haftet der Anschlusspflichtige.
- Für normale Abnutzung der Abfallbehältnisse besteht keine Haftung.