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Landkreis Augsburg: Kein Übergewicht für die Biotonne

Der Herbst ist da und mit ihm das bunte Herbstlaub. Der Goldene Herbst lässt noch auf sich warten und mit ihm der schöne Anblick und große Spaß für Kinder, wenn es so wunderbar raschelt beim hindurch laufen. Davon abgesehen sind Äpfel, Quitten und Co. reif und warten auf die Ernte. Doch wohin mit dem Laub, das sich im Garten türmt und mit dem Fallobst, das nicht verwendet werden kann? Sowohl Laub als auch Fallobst dürfen zwar in die Braune Biotonne, doch es gibt Einiges zu beachten: Das Laub sollte nicht zu feucht sein. Damit es am Tonnenboden nicht festklebt, kann eine Lage zerknülltes Zeitungspapier oder Reisig unten in die Tonne gelegt werden. Das Laub sollte möglichst antrocknen bevor es in die Biotonne gegeben wird. Laub, Grasschnitt und andere Bioabfälle dürfen nicht in die Tonne gepresst werden. Es besteht sonst das Risiko, dass die Tonne dann trotz aller Bemühungen der Müllwerker nicht vollständig geleert werden kann. Damit die Biotonne kein Übergewicht bekommt, darf nur wenig Fallobst hinein. Beim Befüllen ist darauf zu achten, dass das zulässige Gewicht nicht überschritten wird. Das maximal zulässige Gesamtgewicht ist auf dem oberen Tonnenrand vom Hersteller eingeprägt. Es beträgt 60 kg für die 120 l-Tonne und 110 kg für die 240 l-Tonne. Größere Mengen an Fallobst und Laub nehmen private Entsorgungsunternehmen und die Abfallverwertungsanlage in Augsburg an (AVA KU, 0821/7409-333). Andere Abgabe- und Verwertungsmöglichkeiten erfragen Sie bitte bei der zuständige Gemeindeverwaltung.
Eine Trennliste für die Biotonne sowie eine Übersicht privater Entsorgungsunternehmen finden Sie hier.