Start Coronavirus Aktuell Landkreis Augsburg: Auflagen wegen Überschreitung des Frühwarnwerts

Landkreis Augsburg: Auflagen wegen Überschreitung des Frühwarnwerts

7-Tage-Inzidenz beläuft sich aktuell auf einen Wert von 36,6

Der erneute, explosionsartige Anstieg der Neuansteckungen mit dem Coronavirus in Bayern zeichnet sich nun auch im Landkreis Augsburg ab: Erstmals seit Beginn der Pandemie verbucht das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg mehr als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und überschreitet mit einer 7-Tage-Inzidenz von 36,6 den von der Bayerischen Staatsregierung definierten Frühwarnwert. „Wir befinden uns an einem sehr kritischen Punkt der Pandemie, der in seiner Dringlichkeit der Situation im Frühjahr dieses Jahres in nichts nachsteht“, sagt Landrat Martin Sailer angesichts der sprunghaften Entwicklung. Insgesamt haben sich in den vergangenen sieben Tagen 92 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit dem Coronavirus infiziert, 103 Personen gelten aktuell als erkrankt. 680 Personen stehen momentan unter häuslicher Quarantäne. „Wir beobachten, dass die Kontaktpersonenermittlung im Vergleich zu den früheren Phasen der Pandemie im Schnitt wesentlich aufwändiger geworden ist“, erklärt der Landrat. „Eine Ursache dafür ist, dass wegen des weitgehenden Regelbetriebs in Firmen, Schulen und Kitas bei Bekanntwerden neuer Fälle schnell ein großer Kontaktpersonenkreis betroffen ist“, so Sailer. Zu den jüngsten Ausbruchsgeschehen zählen Fälle an einer Grundschule in Gersthofen, den Mittelschulen in Gersthofen und Zusmarshausen sowie an der Realschule in Bobingen und dem Leonhard-Wagner-Gymnasium in Schwabmünchen. Zudem stehen mehrere Betreuungsgruppen einer Kita in Adelsried unter Quarantäne.

Ausnahmegenehmigungen für größere Veranstaltungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich

Den Empfehlungen des Freistaats folgend gelten im Augsburger Land ab sofort die folgenden Regularien, die das Landratsamt als zuständige Kreisverwaltungsbehörde per Allgemeinverfügung anordnet: Die zulässige Teilnehmerzahl an privaten Feierlichkeiten (Hochzeiten, Geburtstage, Taufen u. ä.) in öffentlichen oder angemieteten Räumen wird auf 50 Personen begrenzt. Es gilt die dringende Empfehlung, in privaten Räumen keine Feiern mehr mit mehr als 25 Teilnehmern zu veranstalten. „Wir machen zudem darauf aufmerksam, dass das Gesundheitsamt grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mehr erteilt. Diese sind nur zulässig, wenn sie aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sind. Dies sehen wir aktuell aber nicht als gegeben an“, betont Landrat Sailer. Und weiter: „Um die Ausbreitung des Virus wieder zu verlangsamen, ist es jetzt unverzichtbar, dass die Vorgaben konsequent und ausnahmslos für alle gelten. Mit unseren Maßnahmen orientieren wir uns eng an den Empfehlungen des Freistaates und halten diese aus Gründen der Übersichtlichkeit so lange aufrecht, bis von übergeordneter Stelle eine neue, überregionale Weisung ergehen sollte.“

Maskenpflicht für Besucher in Kitas und heilpädagogischen Tagesstätten

Als weitere Maßnahme ordnet das Gesundheitsamt ab Freitag, 16. Oktober, die Einhaltung des Rahmen-Hygieneplans für die Kindertagesbetreuungen und heilpädagogischen Tagesstätten an. Im Detail sieht dieser Plan vor, dass Besucher und Lieferanten die Einrichtungen nur mit Mund-Nase-Bedeckung betreten dürfen und Eltern die Maskenpflicht einhalten müssen, wenn sie ihr Kind abliefern oder abholen. Begleiten sie ihre Kinder in der Eingewöhnungsphase, müssen die Eltern künftig ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Eine weitere Maßnahme betrifft die dezentralen Unterbringungen für geflüchtete Personen im Landkreis: Auf den Grundstücken gilt vorerst ein Betretungsverbot für alle Personen, die nicht in den Unterbringungen leben. Mit dieser Einschränkung soll der Kontaktpersonenkreis im Falle der Infektion eines Bewohners klein gehalten werden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die neuen Regularien angesichts der Überschreitung des Warnwerts sind im Laufe der Woche online unter www.landkreis-augsburg.de/corona abrufbar. Dort wird ebenfalls beantwortet, welche Einschränkungen mit einer Überschreitung des Schwellenwerts bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche einhergehen würden. Bitte beachten: Wegen aktueller technischer Komplikationen ist die Website des Landkreises nur bedingt erreichbar. Die Inhalte werden baldmöglichst unter obiger Adresse zur Verfügung gestellt.