Am 10.04.2022 kontrollierten Diensthundeführer der Zentralen Einsatzdienste Neu-Ulm mit Unterstützung des Veterinäramtes Neu-Ulm aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung einen illegalen Tiertransport aus Rumänien.
Auf einem bekannten Kleinanzeigenportal inserierte ein Mann Hundewelpen der Rasse Beagle zum Verkauf. Einer der Hunde sollte eine niedrige vierstellige Summe kosten. Diese Anzeige weckte bei einer Frau aus dem benachbarten Landkreis Günzburg das Kaufinteresse. Das Inserat machte den Eindruck, als ob die Tiere aus einer deutschen Zucht stammen würden.
Nach der Abwicklung der Formalitäten kam der Frau das Angebot aber dann doch seltsam vor, weil sie die gesendeten Bilder nicht mit der Landschaft in Weißenhorn in Verbindung bringen konnte. Weiter zeigten die Fotos, wie die Welpen in einem verschmutzten Zwinger ohne Wasser saßen. Außerdem durfte sie die Hunde nicht vor Ort bei den Elterntieren besuchen. Ihr wurden mehrere Vorwände genannt, weshalb ein Treffen nicht möglich sei, sondern nur eine direkte Übergabe des Welpen.
Aufgrund dieser Zweifel informierte sie die Diensthundeführer der Zentralen Einsatzdienste Neu-Ulm und bat um Hilfe.
Die Diensthundeführer kamen nun anstatt der Kaufinteressentin an den vereinbarten Übergabeort des Welpen und kontrollierten dort einen 52-jährigen Mann mit seinem Fahrzeug und zwei Hundewelpen. Sie stellten fest, dass der Mann beim Transport der Welpen von Rumänien nach Deutschland gegen die Einfuhrbestimmungen verstieß. Weiterhin stand beiden Tieren nur eine aufgeschnittene Plastik-Flasche mit Wasser zur Verfügung, welche an den Schnittkanten sehr scharfkantig war. Futter wurde in einer separaten Plastikflasche, außerhalb der Transportkiste, mitgeführt.
Beide Welpen verfügten zwar je über einen EU-Heimtierausweis mit diversen Impfungen, jedoch konnte der Verkäufer die vorgeschriebene Tollwutimpfung nicht nachweisen. Diese Impfung ist für die Einfuhr nach Deutschland zwingend erforderlich.
Wäre die erforderliche Tollwutimpfung korrekt durchgeführt worden, müssten die Welpen bei der Einfuhr nach Deutschland mindestens 15 Wochen alt sein.
Die durchgeführte Zahnaltersüberprüfung durch das Veterinäramt Neu-Ulm ergab jedoch, dass die Hunde deutlich jünger waren. Das im Impfausweis eingetragene Geburtsdatum stimmte somit auch nicht mit dem eigentlichen Alter der Welpen überein.
Aufgrund der tierseuchenrechtlichen und einfuhrrechtlichen Verstöße setzen Verantwortliche des Veterinäramts Neu-Ulm die Welpen in Quarantäne. Der 52-Jährige musste eine Sicherungsleistung von 1.200 Euro für die Verstöße hinterlegen.
Die Feststellungen der Polizei und des Veterinärdienstes leiteten die Einsatzkräfte an den Vollzug des Landratsamtes weiter und es wird geprüft, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Nach der Quarantäne werden die Welpen an verantwortungsvolle Tierhalter vermittelt. Wann das der Fall sein wird und wie lange die Quarantäne dauert, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen.
Die Polizei weist eindringlich darauf hin, dass Käufer solcher Tiere häufig über die tatsächliche Herkunft getäuscht werden. Im Ausland werden die Hunde oftmals unter widrigsten Haltungsbedingungen als Massenware gehalten und mit hohen Gewinnspannen nach Deutschland verkauft. Mit jedem Kauf wird diese kriminelle und tierschutzrechtlich bedenkliche Praxis unterstützt.