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Kreis Neu-Ulm: Der Schneemann im Museum für bildende Kunst

Am Welt-Schneemann-Tag auf den Spuren des lustigen Winterhelden

Ob am Weihnachtsbaum oder im Badezimmer: Der Schneemann findet sich als Motiv an den unterschiedlichsten Orten. Und nun auch im Museum für bildende Kunst in Oberfahlheim (Gemeinde Nersingen). Zum Jahresstart 2022 dreht sich alles um den liebenswerten Winterhelden „Schneemann“. In dieser zauberhaften Ausstellung erfahren kleine und große Besucherinnen und Besucher lustige, bisher unbekannte und spannende Geschichten rund um den Schneemann und entdecken die unzähligen Schneemänner – und natürlich Schneefrauen – im Museum.

Familienführung, Welt-Schneemann-Tag und Workshop
Bei einer unterhaltsamen Familienführung am Samstag, 15. Januar 2022, um 14 Uhr geht es gemeinsam mit Museumspädagogin Sabine Moser durch die Ausstellung. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Dem Schneemann die Handschütteln: das ist am Welt-Schneemann-Tag am Dienstag, 18. Januar 2022, im Kunstmuseum möglich. Cornelius Grätz – Sammler und Schneemann-Spezialist – begrüßt die Gäste persönlich im Schneemann-Kostüm. Mit kleinen Aktionen für Kinder und Erwachsene wird von 15 bis 18 Uhr der Welt-Schneemann-Tag im Kunstmuseum Oberfahlheim gefeiert. Der Besuch ist ohne Anmeldung möglich.

Einen Workshop für Kinder ab sechs Jahren bietet Museumspädagogin Sabine Moser am Samstag, 29. Januar, von 14 bis 15.30 Uhr an. Nach einem kleinen Rundgang durch die Sonderausstellung können die Kinder eigene Schneemänner basteln, zeichnen und malen (mit Anmeldung).

Anmeldung und aktuelle Regelungen
Coronabedingt ist eine Anmeldung für die Familienführung und den Workshop bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung erforderlich: per Telefon 0731 / 70 40 42014 oder E-Mail kreismuseen@lra.neu-ulm.de.

Für den Welt-Schneemann-Tag am 18. Januar ist keine Anmeldung erforderlich.

Bitte beachtet zudem die aktuell geltenden Corona-Regelungen:
Coronabedingt gilt an allen Besuchstagen die 2G-Plus–Regel, also geimpft oder genesen mit zertifiziertem Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einem PCR-Test (maximal 48 Stunden alt). Fand die Booster-Impfung bereits statt und liegt diese mehr als 15 Tage zurück, entfällt die Testpflicht. Kinder unter 12 Jahren (mit Schülerausweis) sind von der Testpflicht ausgenommen.
In den Museen gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Weitere Informationen unter www.landkreis-nu.de/museen

Bildunterschrift: Sammlung Grätz Postkarte Neujahr

Bild: Landratsamt Neu-Ulm