Start Nachrichten Kreis Günzburg: Unbekannten droht Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro

Kreis Günzburg: Unbekannten droht Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro

Biber-Damm-Biberdamm
Biber-Damm-Biberdamm

Das Landratsamt Günzburg hat jetzt Anzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem mehrere Biberdämme am Lauterbach bei Muttershofen zerstört worden sind. Ohne eine behördliche Genehmigung sei dies verboten, laut dem Bundesnaturschutzgesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe. Die Polizeiinspektion Krumbach hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Hinweise.