Start Nachrichten Kreis Augsburg: Neue Förderung für Kleinprojekte in der Öko-Modellregion Stadt.Land.Augsburg

Kreis Augsburg: Neue Förderung für Kleinprojekte in der Öko-Modellregion Stadt.Land.Augsburg

Die Öko-Modellregion Stadt.Land.Augsburg ruft, unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben (ALE), zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte auf.

In diesem Jahr stehen den bayerischen Öko-Modellregionen und somit auch der Öko-Modellregion Stadt.Land.Augsburg erneut zusätzliche Fördermittel des bayerischen Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung. Mit dem „Verfügungsrahmen Ökoprojekte“ können gezielt Kleinprojekte unterstützt werden, die die regionale Bio-Landwirtschaft und die ökologische Ernährungswirtschaft sowie bioregionale Wirtschaftskreisläufe stärken.

Als Öko-Kleinprojekte können beispielsweise Vorhaben zur Unterstützung der regionalen Bio-Landwirtschaft und regionaler Bio-Wertschöpfungsketten, Verbesserung des Absatzes
von regionalen Bio-Produkten und Bewusstseinsbildung für Akteure regionaler Bio-Wertschöpfungsketten (Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Gastronomie, Verbraucher usw.) gefördert werden. Die Fördermaßnahme umfasst Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 Euro nicht übersteigen und sich an den Zielen der Öko-Modellregionen orientieren. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der Nettoausgaben und maximal 10.000 Euro pro Projekt.

„Mit den Fördergeldern können gezielt Öko-Projekte und Öko-Ideen in der Region Augsburg unterstützt werden. Die Kleinprojekte sollen den ökologischen Landbau bei Themen wie Bildung, Nahversorgung und Vernetzung der Partner weiter stärken“, erläutert Ulrich Deuter vom Projektmanagement der Öko-Modellregion Stadt.Land.Augsburg. „Wir freuen uns auf kreative und innovative Projektideen aus der Region“, so der Projektmanager.

Kommunen, Unternehmen, Vereine, natürliche und juristische Personen im Gebiet der Öko-Modellregion Stadt.Land.Augsburg können sich bis zum 31. Januar mit ihren Projektideen bewerben. Nach Ende der Bewerbungsfrist wird ein Entscheidungsgremium die Projektideen bewerten und prüfen welche Initiativen eine Förderung erhalten sollen. Erst nach einer positiven Auswahl kann mit der Umsetzung der Projektidee begonnen werden. Die Durchführung des Kleinprojekts muss bis Ende September 2024 abgeschlossen sein.

Foto: Daniel Delang