Landrat Sailer wendete sich mit Brief an Bayerische Staatsregierung
Die schweren Unwetter, die Ende August über Bayern hinwegzogen, haben auch im Landkreis Augsburg, insbesondere in den Städten Bobingen und Königsbrunn, schlimme Spuren hinterlassen: Innerhalb von nicht einmal einer halben Stunde haben Starkregen, Wind und Hagelkörner bis zur Größe von Tennisbällen dort am 26. und 27. August 2023 für Verwüstung gesorgt. Auch andere Orte in Oberbayern und Schwaben wurden enorm schwer getroffen. Für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Aichach-Friedberg wurde Ende August daraufhin ein 1,5 Millionen Euro schweres Hilfsprogramm beschlossen. Bereits Anfang September hat sich Landrat Martin Sailer deshalb in einem Brief an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder gewandt und ebenfalls um Hilfe und Unterstützung für die Geschädigten im Landkreis Augsburg in Form eines Härtefall-Fonds oder einer anderen finanziellen Soforthilfe zu bitten. Denn die Folge der schweren Unwetter waren neben extremen Forst- und Flurschäden Hunderte zerstörte Fenster und Verglasungen, stark beschädigte Autos, Häuser, Fassaden und Dächer, umgestürzte Bäume sowie Ernteausfälle.
Betroffene aus dem Landkreis können Hilfen in Anspruch nehmen
Kürzlich gab es nun eine positive Rückmeldung seitens des Bayerischen Staatsministeriums: Betroffenen aus dem Landkreis Augsburg können die gleichen Hilfen aus dem am 29. August beschlossenen Hilfspaket gewährt werden. Zum einen können Geschädigte beim Finanzamt einen Antrag stellen zur begründeten Gewährung steuerlicher Erleichterungen, der schnell und unbürokratisch geprüft wird. Zum anderen können Kommunen in bestimmten Fällen auf Förderprogramme zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur zurückgreifen. Darüber hinaus steht das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mit dem Landratsamt in Kontakt bezüglich eventueller Notstandsbeihilfen für Härtefälle, bei denen existenzbedrohende Schäden oder das Fehlen einer Versicherung vorliegen. „Mir war es ein dringendes Anliegen, dass der Landkreis nicht vergessen und ebenfalls in das finanzielle Unterstützungsprogramm aufgenommen wird. Schön, dass meiner Bitte nachgekommen wurde“, erläutert Landrat Martin Sailer. Anträge von Geschädigten sind bis spätestens 31. März 2024 beim Finanzamt sowie Anträge für Notstandsbeihilfe beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes Augsburg einzureichen.
Foto: Julia Pietsch