Update zu den Hochwasserschäden an der Freizeitinfrastruktur in der Region
Nach dem Jahrhundert-Hochwasser in den Landkreisen Dillingen und Günzburg hat sich die Lage mittlerweile wieder etwas entspannt. In den letzten vier Wochen wurden zahlreiche touristische Rad- und Wanderwege kontrolliert. Nun können die zuständigen Tourismusorganisationen eine erste Schadensbilanz ziehen. Das Fazit: Das Hochwasser hat weniger Schäden an der touristischen Infrastruktur hinterlassen als zuerst angenommen. Die vorhandenen Schäden sind zwischenzeitlich zum Teil behoben, mit einigen Einschränkungen ist jedoch weiterhin zu rechnen.
Umleitung am Donauradweg – Flussradwege entlang Günz, Kammel und Mindel durchgängig befahrbar
Der Donauradweg ist im Landkreis Günzburg zwischen Günzburg und Offingen nicht befahrbar. Hier ist eine Umleitung über die Nebenroute südlich der Donau eingerichtet. Die Flussradwege an Günz, Kammel und Mindel sind durchgängig befahrbar. Allerdings weisen sie an einigen Stellen Schäden auf, die eine vorsichtige Fahrweise erfordern. Hier sind entsprechende Hinweisschilder angebracht. Auch im Landkreis Dillingen weist die Wegequalität, insbesondere im Donauried, durch ausgewaschene und unterspülte Abschnitte Mängel auf. Radfahrer sollten daher umsichtig fahren.
DonAUwald-Wanderweg begehbar mit Umleitungen
Der DonAUwald-Wanderweg zwischen Günzburg und Schwenningen ist ebenfalls begehbar. Einzelne Abschnitte sind allerdings noch sehr feucht oder teilweise ausgewaschen. Festes Schuhwerk ist daher unerlässlich. Kritische Abschnitte sind gesperrt und werden vor Ort umgeleitet. Die Etappe 1 Günzburg – Offingen führt weiterhin über die Alternativ-Route Donauhänge südlich der Donau.
Badeverbot aufgehoben aber Vorsicht geboten
Das präventiv erteilte Badeverbot wegen möglicher Verunreinigungen durch das Hochwasser und den Starkregen wurde in beiden Landkreisen aufgehoben. Allerdings mahnt das Gesundheitsamt weiterhin zur Vorsicht beim Baden in Seen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Günzburg hat am 28. Juni 2024 für die Günz, insbesondere für die Badestelle beim städtischen Freibad in Ichenhausen, ein Badeverbot ausgesprochen. Generell sollte nur in Seen oder Weihern gebadet werden, die keine ungewöhnliche Trübung aufweisen. Das heißt, es sollten die Füße noch sichtbar sein, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht. Auf den Webseiten der Landratsämter Dillingen und Günzburg wird regelmäßig informiert.