Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am Dienstag (9.00 Uhr) mit einer Klausel zu Abschluss- und Vermittlungskosten, die eine Sparkasse in Bayern in einem ihrer Riester-Altersvorsorgemodelle verwendet hat. Konkret geht es um die Bestimmung: «Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet.» Leibrenten sind Zusatzrenten, die meist bis zum Tod gezahlt werden.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist die Klausel unwirksam, da sie nicht klar und verständlich sei und die Sparer damit entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige. Das Landgericht und das Oberlandesgericht (OLG) München gaben den Verbraucherschützern Recht. Dagegen ging die Sparkasse Günzburg-Krumbach in Revision. Ob der BGH in Karlsruhe noch am Dienstag ein Urteil spricht, ist unklar.