„Oft ist das sogar notwendig“, sagt Kreisfachberater Markus Orf und gibt Tipps für den Garten
Dürfen Bäume, Hecken und andere Gehölze ab März noch geschnitten werden? Mit dieser Frage wenden sich jedes Jahr im Frühjahr viele Bürgerinnen und Bürger an die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Unterallgäu. Denn das Bundesnaturschutzgesetz verbietet im Sommerhalbjahr viele Schnittmaßnahmen. „Das gilt allerdings nicht für Bäume im Hausgarten sowie Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern“, erklärt Kreisfachberater Markus Orf. „Im Gegenteil, viele Schnittmaßnahmen sind sogar notwendig, damit die Pflanzen gesund bleiben.“
Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass von 1. März bis 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume außerhalb von Wald und Gärten nicht auf den Stock gesetzt oder entfernt werden dürfen. „Dies gilt zum Beispiel für Bäume in Parkanlagen, auf Grünflächen, Friedhöfen und sonstigen Außenanlagen sowie für Straßenbäume, Alleen und Bäume in der freien Landschaft“, erläutert Markus Orf. „Nicht gemeint sind damit aber Bäume in Hausgärten oder etwa in Kleingartenanlagen.“ Und wie sieht es bei Hecken und Sträuchern aus? „Hier greift zwar das Beseitigungsverbot, aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Entfernung des Zuwachses sowie zur Gesunderhaltung sind das ganze Jahr über erlaubt.“
Für Gartenbesitzer hat Markus Orf folgende Tipps:
- Äste und auch ganze Pflanzen dürfen und sollten das ganze Jahr über entfernt werden, wenn diese von Schädlingen wie dem Buchsbaumzünsler befallen sind oder Krankheiten wie Feuerbrand haben. Nur so kann man eine Ausbreitung verhindern.
- Obstbäume sollten am besten erst im Februar oder im März geschnitten werden. Dann verschließen sich die Schnittstellen besser. Nur mit dem richtigen Schnitt bleiben Apfel-, Birnen oder Zwetschgenbäume langfristig erhalten und haben einen reichen Ertrag.
- Sträucher, die im Sommer oder Herbst blühen, sowie Rosen und Clematis sollten im März oder April zurückgeschnitten und ausgelichtet werden. Ein Rückschnitt sorgt dafür, dass die Pflanzen stärker blühen. Auch Beerensträucher können jetzt geschnitten werden. Frühjahrsblüher wie Forsythien schneidet man dagegen erst nach der Blüte.
- Auch abgestorbene und dürre Äste sowie zu dicht stehende Zweige an Gehölzen sollten im Frühjahr entfernt werden.
- Ein Formschnitt an Hecken ist das ganze Jahr über erlaubt. Sinnvoll ist dieser aber vor allem von Juni bis August, wenn das Triebwachstum beendet ist. Einzelne lange Zweige können jederzeit abgeschnitten werden. Will man eine Hecke oder einen Strauch entfernen, darf man dies in der Regel aber nur von Oktober bis Februar tun.
- Bevor man einen Baum fällt oder eine Hecke schneidet, muss man den Artenschutz beachten. Denn dort leben viele Tiere, die unter Schutz stehen wie Vögel, Hornissen oder Eichhörnchen. Deshalb sollte man die Gehölze zunächst auf Baumhöhlen oder Nester absuchen und im Zweifel das Gespräch mit der Naturschutzbehörde suchen.
- Beachten muss man auch örtliche Baumschutzverordnungen, die Bäume unter Schutz stellen können. Hierüber kann man sich bei der jeweiligen Gemeinde informieren.
Weitere Informationen und einen Flyer zur Gehölzpflege findet man auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/baumschnitt
Zum Bild: Sträucher müssen zurückgeschnitten werden, damit diese schön blühen. Foto: Stefanie Vögele/Landratsamt Unterallgäu