Start Coronavirus Aktuell Bayern: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag (20.04.2020)

Bayern: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag (20.04.2020)

Wer ab Montag einkaufen geht, hat wieder mehr Auswahl. Baumärkte, Gärtnereien und Gartencenter dürfen Ihre Kunden wieder begrüßen.

Zum Sport oder Spazierengehen darf eine hausfremde Person anwesend sein, allerdings sind Besuche zuhause weiterhin nicht erlaubt.


Und so geht es weiter:

Am 27. April folgen dann auch KFZ-Händler, Fahrradhändler, Sport- und Bekleidungsgeschäfte, Schuhläden sowie Buchhandlungen, es dürfen auch weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.

Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen. Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.

Ab 04. Mai öffnen dann auch wieder Frisörsalons und Fußpflege-Einrichtungen.

Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen).

Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.

Die Ausgangsbeschränkungen bleiben vorerst bis 03. Mai bestehen.