Zum Schutz vor dem Coronavirus gelten Auflagen
Dürfen Sitzungen kommunaler Gremien in Zeiten von Corona stattfinden? Das bayerische Innenministerium hat diese Frage mit „Ja“ beantwortet. Zum Schutz vor dem Virus gelten allerdings Auflagen.
Grundsätzlich sind Veranstaltungen und Versammlungen derzeit verboten. Gemeinderats- oder Kreistagssitzungen fallen laut Innenministerium jedoch nicht unter dieses Verbot. Die Entscheidungsfähigkeit der Kommunen müsse aufrechterhalten werden, damit diese handlungsfähig bleiben. Allerdings sollten Sitzungen bis auf weiteres auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Abgehalten werden dürfen nur Sitzungen, die sich nicht verschieben lassen, weil wichtige Entscheidung getroffen werden müssen. Wenn möglich, sollen verkleinerte Gremien tagen. Um den Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Teilnehmern einhalten zu können, empfiehlt das Innenministerium, unter Umständen auf größere Räume wie Sporthallen auszuweichen.
Nicht verschoben werden soll auch die Sitzung des Unterallgäuer Kreistags am Montag, 30. März – unter anderem, weil der diesjährige Haushalt beschlossen werden muss. Um Gesundheitsrisiken auszuschließen, findet die Sitzung im Großen Saal des Forums in Mindelheim statt. Die empfohlenen Mindestabstände zwischen den Sitzungsteilnehmern können damit gewährleistet werden.