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Leben in Deutschland stark eingeschränkt

Pressekonferenz mit Angela Merkel / Keine Ausgangssperre aber ein Kontaktverbot 

„Da es derzeit keinen Impfstoff und keine Medikamente gibt ist unser derzeit wirksamstes Mittel gegen die Coronakrise unser eigenes Verhalten zu ändern.“ Mit diesen Worten beginnt die Ansprache von Angela Merkel.

Deshalb kam es zu folgenden, einheitlichen Entscheidungen von Bund und Länder:

Bund und Länder haben eine Art Kontaktverbot im Kampf gegen die Corona-Krise beschlossen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich in ihrer gemeinsamen Telefon-Schalte darauf, Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich zu verbieten. Ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Das allerwichtigste im Kampf gegen den Virus sind die geltenden Abstandsregeln, beteuert Frau Merkel. Dieser müsse 1,5m – besser 2m – betragen.

Die Regelung soll mindestens zwei Wochen gelten.

In Hessen sind die Vorschriften schärfer, hier darf man nur alleine das Haus verlassen, es sei denn, man ist auf Hilfe angewiesen.

Ebenfalls in Bayern:  Nach Angaben der dpa sollen die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen weiterhin gelten, von daher betrifft uns das Kontaktverbot nicht.

Hier dürfen weiterhin nur gemeinsam an die frische Luft wer zu einem Hausstand gehört! 

Hier sind alle neuen Regelungen noch einmal zusammengefasst, die nun auch über die Grenzen Bayerns hinaus gelten: 

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  • Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  • In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  • Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.