Ein 15-Jähriger ist in Buchloe im Landkreis Ostallgäu mit einer Softairwaffe in die Schule gekommen. Der Schulleiter hat den Schüler in einem Klassenzimmer mit der täuschend echt aussehenden Luftdruckpistole gesehen und ihm diese abgenommen. Bei einer Überprüfung stellte die Polizei am Freitag fest, dass man für diese keine Erlaubnis braucht. Weil sie scharfen Waffen aber zum Verwechseln ähnlich sehen, gelten solche Softairpistolen als Anscheinswaffen. Diese in der Öffentlichkeit mit sich zu führen, gilt als Ordnungswidrigkeit. Die Waffe wurde sichergestellt, der Schüler angezeigt.