Start Coronavirus Aktuell Bayerns Kabinett hat beraten: Versammlungen, Gastronomie, Soforthilfe, Frühwarnsystem und Pflegebonus

Bayerns Kabinett hat beraten: Versammlungen, Gastronomie, Soforthilfe, Frühwarnsystem und Pflegebonus

Die Hygienevorgaben für die Gastronomie, die mögliche Wiedereröffnung von Jugendzentren und Volkshochschulen, das Vorgehen der Polizei bei Demos: Bayerns Kabinett hat über die Corona-Lage beraten. Nach der Kabinettssitzung informieren Staatskanzleichef Florian Herrmann, Gesundheitsministerin Melanie Huml (beide CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) über die wichtigsten Ergebnisse.

Alles Wichtige im Ticker:

Mit Verspätung beginnt die Pressekonferenz:

Der erste wichtige Punkt sind die Demonstrationen am vergangenen Wochenende. Hier gab es „verstörende Bilder“. Da die Versammlungen „grundrechtsrelevant“ sind wurde hier stark diskutiert. Demos ja, aber nur wenn sie KEINE Gefährdung von anderen darstellt. Alle Freiheiten haben Grenzen und die sind definitiv dort, wo andere in Gefahr gebracht werden.

Deshalb ist sich dringend an folgendes zu halten: Abstand von 1,5 Meter, Mund/Nasenschutz und max. 50 Personen für max. 1 Stunde.

Der zweite wichtige Punkt ist die Gastronomie. Hier werden die Regelungen wie bereits angekündigt festgesetzt:

  • ab dem 18.5 öffnet die Außengastronomie bis 20 Uhr.
  • ab dem 25.5 zusätzlich die Innengastronomie bis 22 Uhr.
  • ab dem 30.05 die Hotelerie

Alles natürlich nur, wenn keine Rückschläge bei dem Infektionsgeschehen stattfinden und nur mit klarer Regelung:

1,50 Meter Abstand zwischen allen (außer Familie und 2 Haushalte), Maske (außer am Tisch) und Hygieneregelungen. Die genauen Details finden sich im Internet.

Auch ging es um die Autoindustrie. Diese fährt gerade hoch. In wie weit hängt – wie bei der Gastronomie – vom weiteren Absatz ab. Deshalb der dringende Appell an die Bevölkerung:

„Nutzt das Angebot der Gastro und unterstützt die Kfz-Branche“ Deshalb wird auch der Kauf der Neuwägen unterstützt.

Weiter ging es um die restlichen Branchen, die im Mai/Juni noch nicht im Trockenen sind. Es wird daran gearbeitet das Soforthilfeprogramm zu verlängern und zu optimieren. Rückblickend ist zu sagen, dass dieses für die Kurzfristigkeit gut angelaufen ist. In anderen Bundesländern mussten z.B. Gelder zurück bezahlt werden, da manches zu schnell bewilligt wurde. Die Wirtschaft beginnt wieder zu laufen.

Frau Huml berichtet über die aktuellen Zahlen:

Wir haben derzeit 1933 Fälle in Bayern, 219 mehr als gestern. Auch die Todesfälle sind gestiegen, und jeder Verstorbene ist einer zuviel. Deshalb ist es wichtig sich an die Regeln zu halten! Auch wenn die Anzahl der Genesenen steigen, denn jede Lockerung bringt neuen Kontakt mit sich.

Aktuell wird bei 50 Fällen je 100.000 Einwohner wieder Konsequenzen gezogen. In Bayern soll ab 35 Fällen je 100.000 Einwohner ein Frühwarnsystem greifen. Ab dieser Zahl wird geschaut woran es liegt und geprüft ob die Maßnahmen für einzelne Einrichtungen (wie z.B Altenheime) oder für den ganzen Landkreis gelten sollen. Die Infektionsketten müssen nachvollziehbar bleiben. Deshalb sollen die Gesundheitsämter IT-technisch besser ausgestattet werden.

Auch die Krankenhäuser stellen wieder mehr auf den Normalbetrieb um. 1582 Covid Patienten sind derzeit im Krankenhaus, deshalb sind Kapazitäten für andere Patienten frei. Auch besteht kein Mangel mehr an Masken und Beatmungsgeräten. Sie endet mit einem großen Dank an die Pflegekräfte und deshalb wurde heute auch noch einmal über den Pflegebonus beraten und der Bereich der Berechtigten wurde erweitert und die Dauer der Beantragungszeit verlängert.

 

Anbei die Beschlüsse im Detail:

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 12. Mai 2020
1. Bayerische Corona-Strategie / Konzepte zum weiteren Vorgehen / Innenministerium erarbeitet Konzept zur infektionsschutzkonformen Durchführung von Versammlungen / Stufenweise Öffnung der Gastronomie / Zulassung des Spielbetriebs der 1. und 2. Fußballbundesliga / Maskenpflicht auch im Fernverkehr / Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 29. Mai 2020 verlängert

2. Kraftvolle Förderung für Batteriefertigung in Bayern / Staatsregierung stellt 80 Mio. Euro bereit / Gemeinsame Investitionszuschüsse mit dem Bund

1. Bayerische Corona-Strategie / Konzepte zum weiteren Vorgehen / Innenministerium erarbeitet Konzept zur infektionsschutzkonformen Durchführung von Versammlungen / Stufenweise Öffnung der Gastronomie / Zulassung des Spielbetriebs von der 1. und 2. Fußballbundesliga / Maskenpflicht auch im Fernverkehr / Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis zum 29. Mai 2020 verlängert

A) Versammlungen
Die Versammlungsfreiheit ist von konstitutiver Bedeutung für die demokratische Gesellschaft. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es jedoch erforderlich, dass die Vorgaben des Infektionsschutzes beachtet werden – nur so kann der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gelingen. Das Innenministerium erarbeitet ein Konzept, das die infektionsschutzkonforme Durchführung von Versammlungen in Zeiten der Corona-Pandemie bestmöglich gewährleistet.

Die Präsidien der Bayerischen Polizei legen bei der weiteren Einsatzbewältigung vergleichbarer Versammlungslagen insbesondere auf die Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit, des polizeilichen Kräftemanagements sowie eines örtlich und situativ angepassten, stufenweisen Vorgehens bei der Auswahl geeigneter polizeilicher Maßnahmen einen besonderen Schwerpunkt.

Das Innenministerium wird die Kreisverwaltungsbehörden bezüglich der Anzeige und Genehmigung von Versammlungen verstärkt sensibilisieren. Besonderes Augenmerk soll dabei auf eine geeignete Örtlichkeit für die Versammlungen gelegt werden.

B) Gastronomie und Hotellerie
Unter der Voraussetzung eines weiterhin günstigen Verlaufs des Pandemiegeschehens erfolgt die stufenweise Öffnung der Gastronomie bei Einhaltung der entsprechenden Vorgaben zum Infektionsschutz wie folgt:
• Ab dem 18. Mai 2020 kann die Gastronomie im Außenbereich (z.B. Biergärten) bis 20 Uhr öffnen.
• Ab 25. Mai 2020 können Speisegaststätten im Innenbereich bis 22 Uhr öffnen.

Ein passendes und mit den betroffenen Verbänden abgestimmtes infektionsschutzrechtliches Rahmenkonzept „Gastronomie“ ist dabei eine zwingende Grundlage für die schrittweise Öffnung der gastronomischen Betriebe in Bayern. Auf dieser Basis können dann die einzelbetrieblichen Schutz- und Hygienekonzepte entwickelt werden. Das Rahmenkonzept „Gastronomie“ des Wirtschaftsministeriums sieht vor allem folgende Punkte vor:
• strikte Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 Metern zwischen Gästen, Servicepersonal und im betrieblichen Ablauf.
• Ein Mund-Nasen-Schutz ist zudem vorgeschrieben für Servicepersonal im Gastraum, für Gäste, sobald sie den Tisch verlassen und sich in der Lokalität bewegen, und im betrieblichen Ablauf, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, etwa in der Küche, zwingend nicht eingehalten werden kann.
• Hinzu kommt die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste zur Nachverfolgung im Falle einer später auftretenden Infektion.

Das Gesundheitsministerium und das Wirtschaftsministerium werden zeitnah, auch unter Einbeziehung der Erfahrungen im Gastronomiebereich, ein Rahmenkonzept „Hotellerie“ entwickeln, damit Beherbergungsbetriebe (wie Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen) ab dem Pfingstwochenende öffnen können.
Für den Tourismus – aber auch für die Gesundheitswirtschaft – in Bayern elementar ist auch der gesamte Themenbereich der Kurorte, Heilbäder, Thermen und verwandter Aufgaben wie Rehabilitationsmaßnahmen und physiotherapeutische Behandlungen bzw. Praxen. Diese Bereiche bedürfen aufgrund der Komplexität des Themas bzw. auch der Örtlichkeiten einer eingehenden Prüfung von Schutzkonzepten. Das Wirtschaftsministerium und das Gesundheitsministerium werden ein tragfähiges Konzept für die Öffnung von Heilbädern, Kurorten und Thermen und die schrittweise Öffnung weiterer, derzeit noch untersagter Bereiche im Bäderbereich, erarbeiten.

C) Sport
Unter Einhaltung von strengen Schutz- und Hygienemaßnahmen wird der Spielbetrieb der 1. und 2. Fußballbundesliga zugelassen. Das Gesundheitsministerium wird die dafür notwendigen Änderungen in den einschlägigen infektionsschutzrechtlichen Anordnungen vornehmen. Damit wird der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. Mai 2020 umgesetzt.

Bei Auftreten positiver Fälle im Wettkampfbetrieb gelten die allgemeinen Regeln des Robert-Koch-Instituts bezüglich der Quarantäneempfehlungen. Die Gesundheitsbehörden werden die Einhaltung von Schutzkonzepten und etwaige Quarantänemaßnahmen konsequent durchsetzen.

Darüber hinaus erarbeitet das Innenministerium unter Einbeziehung der Sportverbände ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport. Für das weitere Vorgehen ist die Entwicklung der Infektionszahlen entscheidend.

D) Fernverkehr
Entsprechend einer Vereinbarung von Bund und Ländern wird auch im Fernverkehr eine Maskenpflicht für Fahrgäste und Personal, soweit es in Kontakt mit den Fahrgästen kommt, eingeführt.

E) Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Das Gesundheitsministerium wird die oben stehenden, heute vom Ministerrat beschlossenen Änderungen in der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung berücksichtigen. Im Übrigen wird die Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 29. Mai 2020 verlängert.

2. Kraftvolle Förderung für Batteriefertigung in Bayern / Staatsregierung stellt 80 Mio. Euro bereit / Gemeinsame Investitionszuschüsse mit dem Bund

In der Corona-Krise stärkt die Staatsregierung den Hightech-Standort Bayern. Der Ministerrat hat heute beschlossen, mehrere Investitionsvorhaben im Bereich der Batterietechnologie gezielt mit über 80 Mio. Euro zu unterstützen. Diese Summe ergänzt ein Programm des Bundes, der verschiedene Projekte zum Aufbau der Batteriefertigung in Deutschland mit insgesamt rund 1,5 Mrd. Euro fördert. Für Investitionsvorhaben im Freistaat stellen Bund und Bayern gemeinsam fast 280 Mio. Euro bereit.

Die Förderung ist ein klares Bekenntnis zum Automobil- und Technologiestandort Bayern. Trotz sinkender Steuereinnahmen und enormer Ausgaben für Liquiditätshilfen nimmt die Staatsregierung einen hohen Millionenbetrag in die Hand, um klare Zukunftsperspektiven insbesondere für die Automobilbranche zu schaffen. Die bayerische Leitindustrie befindet sich in einem Transformationsprozess und ist zusätzlich von der Corona-Krise schwer getroffen. Die Förderung der Batteriefertigung wertet nun Projekte auf, die unmittelbar die Wachstumschancen des Wirtschaftsstandorts Bayern verbessern können.