Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von touristischen Tagesausflügen für Bewohner von Corona-Hotspots über einen Umkreis von 15 Kilometern hinaus in Bayern vorläufig gekippt. Folgendes entschied das Gericht am heutigen Dienstag: Die textliche Festlegung eines solchen Umkreises sei nicht deutlich genug und verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit. Gegen den Beschluss zu einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau gibt es keine Rechtsmittel.
Die Entscheidung ist allerdings vorläufig. Der Antragssteller scheiterte allerdings mit seinem Versuch, auch die von Kommunen verhängte Einreisesperre für touristische Tagesausflüge per Eilantrag zu kippen.
Währenddessen erwägt Innenminister Seehofer drastische Einreisebeschränkungen und Markus Söder warnt vor der Corona-Mutante.
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