Das bayerische Gesundheitsministerium hat erneut eine Verlängerung der Corona-Beschränkungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgeschrieben. Die Kontaktbeschränkungen gelten somit voraussichtlich bis zum 2. August. Zu diesen zählen der Mindestabstand von 1,5 Metern, die Maskenpflicht und Treffen mit maximal 10 Personen im öffentlichen Raum.