Start Coronavirus Aktuell Bayern: Die vollständige Schließung von Fitnessstudios ist nicht rechtens!

Bayern: Die vollständige Schließung von Fitnessstudios ist nicht rechtens!

Wiedermal kippt der bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Beschluß, diesmal die vollständige Schließung von Fitnessstudios im Zuge des teilweisen Lockdowns. Sie verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Gericht in einem veröffentlichten Beschluss. Die entsprechende Regelung in der bayerischen Landesverordnung sei außer Vollzug gesetzt. Rechtsmittel sind nicht möglich.

Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Eilantrag eines Betreibers eines Fitnessstudios zum Teil statt. Der Senat geht davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios mit der vollständigen Schließung benachteiligt werden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Die Schließung sei unverhältnismäßig, denn in der Verordnung sei ja Sport alleine, zu zweit oder mit Familienmitgliedern grundsätzlich weiter gestattet, auch in Sporteinrichtungen. Das müsse dann auch für Fitnessstudios gelten, argumentieren die Richter.

Den Antrag des Betreibers auf Außervollzugsetzung auch der restlichen Beschränkungen des Individualsports lehnte das Gericht allerdings ab. Das derzeitige Infektionsgeschehen rechtfertige die Beschränkungen, auch wenn die wirtschaftliche Betätigung der Sportbetriebe stark beschränkt werde.

Zeitgleich hat eine US Studie bestätigt, dass Fitnesstudios nach Restaurants eines der größten Risikoorte für Corona Ansteckungen seien.