In Augsburg ist ein weiterer Strafprozess, der im Zusammenhang mit dem mittlerweile verstorbenen und umstrittenen Laborunternehmer Bernd Schottdorf steht, ohne Verurteilung zu Ende gegangen. In dem Verfahren war die ehemalige Ehefrau Schottdorfs angeklagt, weil sie Kurierfahrer zum Transport von Laborproben als Scheinselbstständige beschäftigt haben soll.
Nach mehrmonatiger Verhandlung sei das Verfahren am Montag eingestellt worden, berichtete Gerichtssprecher Peter Grünes. Die Angeklagte müsse dafür eine Geldauflage in Höhe von 60 000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen.
Bernd Schottdorf hatte ein bundesweites Labornetz aufgebaut und war immer wieder im Visier der Staatsanwaltschaft. Diese hatte ihn und seine frühere Partnerin mehrfach angeklagt und war gescheitert. Vor wenigen Jahren standen beide vor Gericht, weil sie durch angeblich scheinselbstständige Labore im zweistelligen Millionenbereich zu hohe Honorare kassiert haben sollten. Das Verfahren endete mit einem Freispruch, der vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Bereits im Jahr 2000 gab es in einem ähnlichen Verfahren einen Freispruch für Schottdorf.
Bernd Schottdorf war im Frühjahr 2018 gestorben, weswegen in dem neuen Verfahren seine geschiedene Frau sich allein verantworten musste. Die Strafkammer hatte in dem neuen Prozess mehr als 50 Zeugen gehört. Da das Laborunternehmen sich mittlerweile mit der Rentenversicherung über die Sozialversicherungsbeiträge geeinigt hat, beendete das Gericht das Verfahren ohne Urteil. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagte stimmten diesem Weg zu.
Solche Einstellungen gegen Zahlung einer Geldauflage werden oft genutzt, wenn die Schuld von Angeklagten den Richtern als gering erscheint.