Die versuchsweise Ausweisung der Maximilianstraße zwischen Merkur- und Herkulesbrunnen als Fußgängerzone muss vorzeitig beendet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg nach dem Eilantrag eines Gewerbetreibenden im Eilverfahren entschieden. Dafür räumt das Gericht einen Zeitraum bis spätestens 18. August 2023 ein.
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt wird daher die Beschilderung anpassen und die notwendigen Änderungen an den bestehenden Ein- und Umbauten im Straßenraum vornehmen. Die Maximilianstraße wird zwischen Herkules- und Merkurbrunnen von einer Fußgängerzone wieder in einen „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ umgewandelt.
Angrenzende Gassen bald wieder befahrbar
Die Winter- und Dominikanergasse werden nach Ende des Versuchs wieder zu verkehrsberuhigten Bereichen umgewandelt. Das bedeutet, dass Fahrzeuge wieder in Schrittgeschwindigkeit neben Fußgängerinnen und Fußgängern und Radelnden durchfahren dürfen. Das Apothekergässchen wird wieder zur Tempo 30-Zone.
Über die weitere Vorgehensweise und die zeitlichen Abläufe zu den notwendigen Anpassungen wird die Stadt Augsburg zeitnah informieren.
Verkehrsversuch im Mai gestartet
Der Verkehrsversuch war vom Stadtrat beschlossen worden und im Mai 2023 gestartet. Neben der Herausnahme des Verkehrs wurden auf dem rund 170 Meter langen Teilstück im Zuge des Verkehrsversuchs durch neue großflächige Sitzbänke konsumfreie Räume geschaffen, auch die Außengastronomie wurde ausgeweitet und Begrünung wurde aufgestellt. (Foto: Ruth Plössel Stadt Augsburg)