Fünfjährige Amtszeit
▪ Sitz des bayerischen Städtetags in dem Aufsichtsgremium
▪ Weber: „In Zeiten von Fakenews und Verschwörungstheorien eine Aufgabe von ganz besonderer Bedeutung“
▪ Ausgewogene Regionalisierung und Digitalisierung als Schwerpunkte
Der Bayerische Städtetag hat Oberbürgermeisterin Eva Weber als seine Vertretung in den BR–Rundfunkrat entsandt. Heute erfolgte die förmliche Zustimmung der Vollversammlung des Bayerischen Städtetags. In der neuen Amtszeit vertritt Weber in dem Aufsichtsgremium des öffentlich–rechtlichen Senders die bayerischen Kommunen und deren Anliegen.
„Große Achtung vor der Aufgabe“
Weber freut sich sehr über die Berufung auf den wichtigen Posten
und die damit verbundene anspruchsvolle Aufgabe: „Dazu beizutragen, dass der öffentlich–rechtliche Rundfunk seinen Informations– und Bildungsauftrag gegenüber den Menschen in Bayern erfüllt, ist in Zeiten von Fakenews und Verschwörungstheorien eine Aufgabe von ganz besonderer Bedeutung. Demokratie steht und fällt mit der Unabhängigkeit der Medien. In diesem wichtigen Kontrollgremium die Stimme aller bayerischen Städte zu sein, ist eine große Verantwortung, die ich gerne und mit großer Achtung vor der Aufgabe trage.“
Regionalisierung sicherstellen, Digitalisierung vorantreiben
Mit ihrer Berufung ist die Augsburger Oberbürgermeisterin eine von nur drei kommunalen Spitzenvertretungen in dem insgesamt 50– köpfigen Gremium der öffentlich–rechtlichen Sendeanstalt. Die Dauer der Amtsperiode beträgt fünf Jahre. In dieser Zeit will Weber eine ausgewogene Regionalisierung und die Digitalisierung zu ihren Schwerpunktthemen machen: „Die lokale Berichterstattung ist nach
wie vor das stärkste Alleinstellungsmerkmal gegenüber großen Plattformen wie Spotify und Co. Verbunden mit Programmqualität
und mehr Dynamik im digitalen Bereich kann Radio es nach wie vor gut mit diesen globalen Playern aufnehmen.“
Aufgaben des BR–Rundfunkrates
Der BR–Rundfunkrat überwacht im Interesse der Allgemeinheit die
Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Programmgrundsätze durch den Bayerischen Rundfunk. Hierfür besitzt er umfassende Informations–, Beratungs– und Mitwirkungsrechte. Seine Mitglieder stimmen zum Beispiel über die Besetzung von Führungspositionen ab, wählen den Verwaltungsrat und genehmigen den Haushalt. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Berufung und Beratung des Intendanten bei vielen grundsätzlichen Fragen, insbesondere bei der Gestaltung des Programms.