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Augsburg: Neues aus der Abfallwirtschaft

Seit 01.01.2025 gilt europaweit die sogenannte verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien. Die verpflichtende Getrenntsammlung wird eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien.

Im Landkreis Augsburg werden bereits seit vielen Jahren gut erhaltene Bekleidung und Schuhe über Altkleidercontainer gesammelt.

Abgetragene, zerschlissene Kleidung, Stoffreste und Ähnliches können nicht wiederverwendet werden. Diese gehören weiterhin in die graue Restmülltonne.

Auch beim Biomüll gibt es strengere Vorgaben ab diesem Jahr. Ab Mai gilt dann deutschlandweit ein erlaubter Störstoffanteil in der Biotonne von höchstens 1,0 Prozent. Der Störstoffanteil im Landkreis Augsburg beträgt aktuell 1,86 Prozent. Die neue Obergrenze dient der sogenannten Entfrachtung von Fremdstoffen aus Bioabfällen. Es landen noch immer zu viele Verpackungen, Plastik-Mülltüten und andere Störstoffe in der Biotonne.

Auch sogenannte kompostierbare Plastik-Biomülltüten oder Verpackungen dürfen nicht in die Biotonne gegeben werden. Die Dauer des Kompostier- und Vergärungsvorganges in der Vergärungsanlage der AVA Augsburg reicht bei Weitem nicht aus, um die Tüten und Verpackungen zu zersetzen.

Papier-Biomülltüten dürfen in die Biotonne. Auch Bäckertüten ohne Folieneinsatz sind erlaubt.

Im Landkreis Augsburg werden bereits seit dem Jahr 2020 Störstoffdetektoren an den Entsorgungsfahrzeugen eingesetzt. Schlägt der Detektor an, wird die Biotonne sofort wieder abgesetzt und vom Müllwerker mit einer roten Karte versehen. Dann bestehen folgende zwei Möglichkeiten: Der Biomüll muss von sämtlichen Störstoffen befreit werden und wird bei der nächsten Leerung mitgenommen oder die Biotonne wird auf Antrag kostenpflichtig als Restmüll entsorgt.

Tipps für die Biotonne:

– Nutzen Sie ein Vorsortiergefäß für Ihren Biomüll in der Küche und geben Sie die Küchenabfälle lose in die braune Tonne.

– Papier-Biomülltüten dürfen in die Biotonne. Auch Bäckertüten ohne Folieneinsatz sind erlaubt. Zur Aufnahme von Feuchtigkeit darf Küchenkrepp und Zeitungspapier zum Einwickeln der Bioabfälle verwendet werden.

– Zerknülltes Zeitungspapier oder Reisig am Tonnenboden der braunen Biotonne können helfen, dass Bioabfälle nicht festkleben oder festfrieren.