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Augsburg: Mindestlohnsonderprüfung

Im Rahmen einer bundesweiten Mindestlohnsonderprüfung in zahlreichen Branchen und Betrieben kontrollierten über hundert Beamte des Hauptzollamts Augsburg 150 Objekte und befragten dabei 314 Personen. In 59 Fällen muss nachgeprüft werden, ob der gesetzliche Mindestlohn wirklich gezahlt worden ist. Zudem wurden bei den Kontrollen drei Personen aufgegriffen, die sich illegal in Deutschland aufgehalten haben.