Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Innenstadt ist in Augsburg nicht erlaubt. Das regelt die seit April 2017 geltende Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzenden Straßen und Plätzen. Sie enthält darüber hinaus weitere Verbote, die auch für Silvester gelten.
Die Verordnung gilt räumlich auf folgenden Straßen und Plätzen: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz und Konrad-Adenauer-Allee.
Ordnungsdienst und Polizei arbeiten zusammen
In der Innenstadt sind an Silvester die Kräfte des städtischen Ordnungsdienstes in enger Zusammenarbeit mit den Polizeikräften im Einsatz. „Selbstverständlich wird verstärkt kontrolliert, inwieweit durch Partybesucher Feuerwerkskörper mitgeführt werden. Gegebenenfalls werden diese konfisziert, um bereits im Vorfeld den verantwortungslosen Umgang damit zu unterbinden“, so Ordnungsreferent Dirk Wurm. Zugangskontrollen wird es im Bereich der Innenstadt nicht geben.