An Silvester gelten in der Augsburger Innenstadt einige Regeln: Feiernde werden angehalten, keine Feuerwerkskörper, Glasflaschen oder Dosen mitzuführen. Im gesamten Stadtgebiet ist Pyrotechnik in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.
Der Gebrauch von Pyrotechnik – wie jetzt wieder zu Silvester – ist in der Stadt Augsburg gesetzlich geregelt. Nach zwei Jahren Corona, in denen Bund und Länder den Verkauf von Feuerwerkskörpern untersagt hatten, steht der Jahreswechsel 2022/23 pyrotechnisch wieder unter gewohnten Vorzeichen. Allerdings sind einige Einschränkungen zu beachten.
Generelles Feuerwerksverbot in der Innenstadt
In der Augsburger Innenstadt besteht ein generelles Feuerwerksverbot. Grundlage dafür ist die „Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze“ von 2017. Danach ist es verboten, leicht brennbare Gegenstände, Feuerwerkkörper, pyrotechnische Gegenstände, Leuchtkugeln, gefährliche Werkzeuge, Waffen und Wurfgegenstände mitzuführen, steigen zu lassen, abzubrennen zu schießen oder in irgendeiner Weise feilzubieten. Das Verbot gilt räumlich auf den Straßen und Plätzen, die von folgenden Straßen umschlossen sind, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee. Auch Glasflaschen und Dosen sind an Silvester in der Innenstadt verboten.
Verbot von Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten
Mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet besteht nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein Verbot für das Abbrennen jeglicher Pyrotechnik in der Nähe von Schutzobjekten. Damit ist es gesetzlich generell verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen irgendwelche Feuerwerkskörper abzubrennen. Die Stadt Augsburg hat die Schutzobjekte im Stadtgebiet auch unter geoportal.augsburg.de zusammengestellt. Sie sind unter der Rubrik Pyrotechnikverbot zu finden.
Beachtenswerte Tipps für einen sicheren Jahreswechsel
Für den sicheren Umgang mit Feuerwerk und Pyrotechnik gibt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung nützliche Hinweise. So lauten die zehn wichtigsten Tipps für ein sicheres Silvester:
- Zulässiges Mindestalter und offizielle Verkaufszeiten beachten.
- Auf das CE-Zeichen und die Registriernummer achten.
- Bei Transport und Lagerung auf die zulässige Höchstmenge der Nettoexplosivstoffmasse achten;
- gekauftes Feuerwerk nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht lagern.
- Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände.
- Die offiziellen Abbrennzeiten beachten.
- Gebrauchsanweisung aufmerksam durchlesen und Sicherheitshinweise einhalten.
- Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einhalten.
- Bei der Verwendung von Raketen auf sicheren Stand achten.
- Knallkörper nicht aus der Hand zünden.
- Sehr wichtig: Kein illegales Feuerwerk verwenden!
Frank Pintsch: „Hoffe auf Einsicht und Verständnis“
Ordnungsreferent Frank Pintsch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die gesetzlichen Verbote zur Pyrotechnik an Sylvester zu halten. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann aus Sicherheits- und Schutzgründen von Menschen und Einrichtungen nicht überall in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet stattfinden und hoffe auf breite Einsicht und das notwendige Verständnis dafür. Das ist die beste Voraussetzung für einen sicheren, friedlichen und gesunden Jahreswechsel in unserer Stadt Augsburg.“