Die 10 Jahre dauernde Flucht eines heute 41-jährigen Nordmazedoniers beendeten Zielfahnder des Bayerischen Landeskriminalamtes mit Unterstützung von Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Schwaben Nord am späten Nachmittag des 28. Januar 2021 in Augsburg.
Gegen den Beschuldigten lag ein Europäischer Haftbefehl vor, der aufgrund Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg und des Rauschgiftkommissariats der Augsburger Kriminalpolizei erlassen worden war. Ihm wird darin vorgeworfen, im Jahre 2010 in mehreren Fällen im Raum Augsburg ca. 4 kg Heroin und mehrere hundert Gramm Kokain verkauft zu haben.
Der damals 26-Jährige war bereits 2005 nach der Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe nach Mazedonien abgeschoben worden. Die dann fünf Jahre später begonnenen Ermittlungen brachten zunächst den Verdacht, dass der Beschuldigte sich wieder unerlaubt im Großraum Augsburg aufhalten sollte, schnell stellte sich aber heraus, dass er Deutschland bereits wieder verlassen hatte.
Da Nordmazedonien eigene Staatsangehörige nicht nach Deutschland ausliefert, konnten vor Ort in Mazedonien keine Fahndungsmaßnahmen mit dem Ziel der Verhaftung und anschließenden Auslieferung an Deutschland betrieben werden.
Die eingeschalteten Zielfahnder des Bayerischen Landeskriminalamtes konnten jedoch durch seit Ende 2019 durchgeführte aufwändige Ermittlungen in Erfahrung bringen, dass sich der Beschuldigte im Grenzgebiet zu Albanien aufhält und möglicherweise unter der Angabe falscher Personalien dorthin mehrfach unbehelligt aus- und einreiste.
Durch intensive verdeckte Maßnahmen bestand nun der aktuelle Verdacht, dass sich der 41-Jährige zumindest seit Anfang dieses Jahres mutmaßlich wieder unerlaubt in Deutschland aufhält und auch hier andere Personalien verwendet.
Die Geduld und die kriminaltaktischen Maßnahmen der Zielfahnder brachten den entscheidenden Hinweis auf eine Wohnung im Augsburger Stadtteil Oberhausen. In deren unmittelbaren Umgebung konnte der Gesuchte am 28. Januar 2021 festgenommen werden. Auch die Verwendung eines Ausweises einer anderen Person schützte ihn nicht vor der eindeutigen Identifizierung.
Im Rahmen der anschließenden polizeilichen Maßnahmen gestand der 41-Jährige schließlich, die im Haftbefehl gesuchte Person zu sein.
Seine 10 Jahre dauernde Flucht und das Verstecken hatte ein Ende.
Ihn erwarten nun neben den ursprünglichen Vorwürfen außerdem Ermittlungen wegen Ausweismissbrauchs, illegalen Aufenthaltes und des Verdachts eines neuerlichen Drogenvergehens.