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Augsburg: Doch kein komplettes Feuerwerksverbot

In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Augsburg das von der Stadt erlassene komplette Feuerwerksverbot gekippt. Das Verbot könne nicht auf das Infektionsschutzgesetz gestützt werden, teilte das Gericht am Dienstagabend mit. Ein Fuggerstädter hatte geklagt, da er sich bereits im Sommer diesen Jahres Feuerwerk gekauft hatte. Die Stadt kann gegen die Entscheidung nun den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München anrufen.