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Augsburg: Dachgeschoss-Ausbau künftig ohne Genehmigung möglich

Grundlage ist eine Änderung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

▪ Ausbauvorhaben ist beim Bauordnungsamt nur noch anzuzeigen
▪ Anzeige unter anzeigedachausbau.boa@augsburg.de
▪ Bei Baudenkmälern gelten besondere Regeln

Geplante Ausbauten von Dachgeschossen inklusive Dachgauben müssen in Bayern seit 1. Januar 2025 beim zuständigen Bauordnungsamt nur noch angezeigt werden. Sofern die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändert wird, ist der Ausbau von Dachgeschossen verfahrensfrei. Das bedeutet, dass Vorhaben in Augsburg nicht mehr genehmigt, sondern nur noch beim Bauordnungsamt unter anzeigedachausbau.boa@augsburg.de angezeigt werden müssen. Wenn innerhalb von 14 Tagen keine Nachricht des Bauordnungsamtes erfolgt, darf der Ausbau ohne weitere Genehmigungen durchgeführt werden. Grundlage für die Neuerung ist die Änderung von Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 der Bayerischen Bauordnung. Sie zielt darauf ab, bürokratischen Aufwand zu reduzieren, den Wohnungsbau zu erleichtern, Prozesse zu beschleunigen und Bauherren mehr Flexibilität zu bieten.

Vorlage aller Planunterlagen zwingend erforderlich

„Trotz Verfahrensfreiheit müssen dennoch alle rechtlichen Vorgaben der Bayerischen Bauordnung zwingend eingehalten werden. Das heißt, alle erforderlichen Planunterlagen etwa zu Brandschutz, Standsicherheit oder die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes müssen vorgelegt werden können“, erklärt Hans Seidel, Leiter des Bauordnungsamtes. Die Einhaltung dieser Vorgaben kann die Bauaufsichtsbehörde während des Baus jederzeit überprüfen. Sofern beim Ausbau eines Dachgeschosses allerdings die äußere Form des Gebäudes verändert wird, muss – wie bisher – beim Bauordnungsamt ein entsprechender Bauantrag gestellt werden. Dies ist auch digital unter augsburg.de/bauantrag möglich.

Besondere Regeln gelten bei denkmalgeschützten Gebäuden

Spezielle Regeln gelten, wenn Dachgeschosse von denkmalgeschützten Gebäuden ausgebaut werden sollen. In diesem Fall muss für das Ausbauvorhaben zwingend eine Erlaubnis (Art. 6 BayDSchG) bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Augsburg eingeholt werden. Ein entsprechender Beratungstermin kann über die Mailadresse denkmal@augsburg.de vereinbart werden