Ab sofort gelten überall in Bayern die Öffnungszeiten für Außenbereiche der Gastronomie bis 22 Uhr. Die Staatsregierung zieht die geplante Verlängerung der Öffnungszeiten vor. Grund ist die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, wonach Biergärten und gastronomische Außenbereiche in Augsburg bis 22 Uhr öffnen dürfen. Somit soll eine einheitliche Regelung für ganz Bayern getroffen werden. Ursprünglich durfte nur bis 20 Uhr im Außenbereich geöffnet werden.